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Samstag, April 20, 2024

Ehrenamt im Rettungsdienst wird gestärkt – „Riesenschritt nach vorne“

Lesestoff

Erste Lesung der Novelle des BayRDG

München. Zur Stunde wird im Bayerischen Landtag die Novelle des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes in erster Lesung behandelt. Das Bayerische Rote Kreuz begrüßt diese Novelle ausdrücklich. „Der Gesetzesentwurf ist ein Riesenschritt nach vorne. Die Herausnahme des Rettungsdienstes aus dem Vergaberecht ist ein wichtiges Signal“, so der amtierende Präsident des Bayerischen Roten Kreuzes Theo Zellner. „Unsere Kernforderungen haben im Wesentlichen Berücksichtigung gefunden und sind im Sinne eines fortschrittlichen und modernen Rettungsdienstes in den Gesetzesentwurf eingeflossen.“

Besonders hervorzuheben sei die Tatsache, dass der Rettungsdienst als Teil der gesundheitlichen Gefahrenabwehr gesehen und die Bereichsausnahme im Sinne des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Anwendung kommt. Darüber hinaus wären die Sicherung der Einbindung und Vernetzung des Ehrenamts, die Einführung des Telenotarztes und des Notfallregisters wichtige Schritte eines noch moderneren Rettungsdienstes.

Abschließend zeigt sich BRK-Präsident Theo Zellner zufrieden: „Es freut mich, dass sich auch dieses Thema auf der Zielgeraden befindet und noch in meiner Amtszeit zum Abschluss kommt.“

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