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Sonntag, April 28, 2024

Über 40 Neuinfektionen: Landrat Kneidinger ordnet Einschränkungen u.a. für Hochzeiten und private Feiern an

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Teilnehmerzahl bei Feiern u.ä. in Gasthäusern maximal 50 – Im privaten Bereich höchstens zehn Teilnehmer oder zwei Haushalte

Landkreis Passau. Mit über 40 Neuinfektionen innerhalb 24 Stunden (Stand Freitag, 16. Oktober, 14 Uhr) hat das Infektionsgeschehen nun auch im Landkreis Passau neue Dimensionen angenommen. Landrat Raimund Kneidinger ordnet daher mit Wirkung ab Samstag, 17. Oktober 2020, per Allgemeinverfügung deutlich verschärfte Corona-Vorsorgemaßnamen an. Die Allgemeinverfügung erfolgt in Absprache mit der Regierung von Niederbayern und wird unter anderem auch über die Warn-App BIWAPP verbreitet.

In erster Linie betreffen die neuen Einschränkungen Feiern im privaten Rahmen bzw. in angemieteten Räumen, Gasthäusern und Veranstaltungslokalitäten. So darf ab Samstag die Teilnehmerzahl etwa bei Hochzeiten, Geburtstagsfeiern und ähnlichem in Gasthäusern etc. die Obergrenze von 50 nicht überschreiten (bislang 100). Wer privat und zuhause feiert, kann dies nur noch mit maximal zehn Teilnehmern oder den Mitgliedern von nicht mehr als zwei Haushalten. Dies ist keine Empfehlung, sondern diese Höchstgrenzen sind verbindlich.

Begleitet werden diese Vorschriften vom dringenden Rat, auch im Rahmen der erlaubten Feiern auf Event-Charakter und übermäßigen Alkoholkonsum zu verzichten, um die Einhaltung der Hygieneregeln zu gewährleisten. Hygiene, Abstand und Masken sind und bleiben die wichtigsten Präventiv-Maßnahmen gegen Covid-19. Familiäre und betriebliche Feiern hatten sich in der Vergangenheit auch im Landkreis Passau als eine der Hauptquellen von Neuinfektionen erwiesen.

Ebenfalls per Allgemeinverfügung angeordnet wird die Maskenpflicht an den Schulen ab der 5. Klasse. Das Maskengebot gilt dann auch im Unterricht.

Was eine ausgeweitete Maskenpflicht im öffentlichen Raum betrifft, muss dazu im drittgrößten Flächenlandkreis Bayerns sicherlich eine andere Bewertung erfolgen, als dies in einer rein städtischen Region der Fall wäre. Aber auch hier gilt, dass sich jeder schon jetzt in eigener Verantwortung im Zweifelsfall für die Maske und damit für den Schutz seiner Mitmenschen entscheiden kann.

Noch ein Hinweis: Aufgrund des Infektionsgeschehens der letzten Tage wird sich der Inzidenzwert im Landkreis Passau nach Berechnungen des Gesundheitsamtes für die nächste Tage voraussichtlich bei über 50 bewegen. Sollten die Fallzahlen des anstehenden Wochenendes diese Prognose untermauern,  werden im Landkreis auf Grundlage der geänderten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Ministerratsbeschluss vom Donnerstag, 15. Oktober 2020) weitere verschärfte Maßnahmen umgesetzt. Dazu wird das Landratsamt frühestmöglich informieren.


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