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Dienstag, April 23, 2024

Testpflicht an den Schulen im Landkreis Regen bleibt bestehen

Lesestoff

Regelungen für den Nachweis der Corona-Erkrankungen und Genesung

Regen. Nachdem es, wie angekündigt, am heutigen Freitag (7. Mai 2021) zahlreiche Erleichterungen für die Landkreisbürger gibt, gab es zwei Fragen, die konkretisiert werden können. So erreichen das Landratsamt zahlreiche Nachfragen bezüglich der Testpflicht für Schüler und Lehrer. Dieses bleibt nach wie vor bestehen. „Schüler und Lehrer müssen sich mindestens zwei Mal pro Woche auf eine SARS-CoV-2-Infektion testen lassen oder selbst testen“, berichtet Landkreispressesprecher Heiko Langer.

Von der Testpflicht ausgenommen sind lediglich Lehrer und Schüler, die bereits einen vollen Impfschutz haben (seit der abschließenden Impfung sind mindestens 14 Tage vergangen) oder zu den Genesenen zählen.

Ab wann man als Genesener zählt, wollen zudem viele Bürger wissen. „Wer über einen Nachweis einer vorherigen Infektion mit SARS-CoV-2 verfügt, also ein positives PCR-Testergebnis hat, gilt als Genesener“, so der Sprecher weiter. Die zugrundeliegende Testung muss mindestens 28 Tage und darf höchstens sechs Monate zurückliegen. Dabei muss der ehemals positive PCR-Test vorgelegt werden, ein Testat oder eine ärztliche Bestätigung über den Antikörpernachweis genügt nicht. Zusätzlich darf die Person keine typischen Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2 aufweisen und es darf keine aktuelle Infektion mit SARS-CoV-2 nachgewiesen werden.

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