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Samstag, Mai 4, 2024

Stadt Deggendorf: 3G-Nachweispflicht in städtischen Einrichtungen

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Neue Zugangsregelungen im Rahmen der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab 2. September 2021

Deggendorf. Am 31. August beschloss die Bayerische Staatsregierung die 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die ab 2. September 2021 umfangreiche Änderungen für den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen regelt. Da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Deggendorf bei über 35 liegt, kann dieser nur unter bestimmten Auflagen gewährt werden. Die Besucherinnen und Besucher des Neuen Rathauses sowie des Alten Rathauses (abgesehen von der Tourist Information), des Jugendcenters 4You, des städtischen Elisabethenheims, der Stadtbibliothek, des Handwerkmuseums und des Stadtmuseum werden auf folgendes hingewiesen:

Der Zugang kann nur unter Vorlage eines gültigen Nachweises der 3G (geimpft, genesen, getestet) in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments (Reisepass oder Bundespersonalausweis) gewährt werden.

Für den Nachweis eines negativen Covid-19-Testergebnisses gilt: es muss sich um einen Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden bzw. einen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden handeln.

Ausnahmen von der Nachweispflicht bestehen für Schülerinnen und Schüler. Kinder unter 6 Jahren sind ebenfalls von der Nachweispflicht ausgenommen.

Bislang bestand die FFP2-Maskenpflicht. Diese wird durch die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske ersetzt.

In jeder der genannten Einrichtungen wird der Nachweis kontrolliert. Um unnötige Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, wird den Bürgerinnen und Bürgern, die Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl beantragen möchten, empfohlen, dies auf elektronischem Wege bzw. über das Bürgerserviceportal auf der Website der Stadt Deggendorf unter www.deggendorf.de/ zu tun. Die Abgabe der Briefwahlunterlagen kann durch Einwurf in den Briefkasten des Neuen Rathauses erfolgen.

Zu beachten ist, dass die Zugangsregelungen auch für Einrichtungen der städtischen Tochtergesellschaften gelten, wie etwa die Deggendorfer Stadthallen, den Kapuzinerstadl sowie das Ganzjahresbad „elypso“.

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