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Sonntag, April 28, 2024

Silvester 2020 im Stadtgebiet Passau

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Allgemeine Ausgangsbeschränkung durch Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab 21 Uhr

Passau. Auch der anstehende Jahreswechsel steht unter dem Einfluss der Corona-Pandemie. Nachdem die Regelungen der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung keine Ausnahme der nächtlichen Ausgangssperre vom 31.12.2020 auf 01.01.2021 vorsieht, gilt grundsätzlich auch in dieser Nacht, dass von 21 Uhr bis 5 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt ist, es sei denn dies ist begründet und aufgrund

  1. eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
  2. der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,
  3. der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
  4. der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
  5. der Begleitung Sterbender,
  6. von Handlungen zur Versorgung von Tieren oder
  7. von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.

Entsprechend der 11. BayIfSMV ist zudem der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Sinne von § 3a SprengG und von Waren, die über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäfts hinausgehen, nicht gestattet.

Neben diesen Pandemie-bedingten Regelungen behalten auch die Bestimmungen der Stadt Passau Gültigkeit.

Diese sind zum einen die Allgemeinverfügung der Stadt Passau, die das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Altstadtbereich, an der Ortspitze und im Bereich Niederhaus an Silvester bzw. am Neujahrstag untersagt sowie die sicherheitsrechtliche Verordnung der Stadt Passau, die im Zeitraum vom 31. Dezember ab 23:00 Uhr bis 1. Januar 01:00 Uhr das Betreten der Marienbrücke grundsätzlich verbietet.

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