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Sonntag, April 28, 2024

Schärfere Maßnahmen für eine weitere Woche gültig

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Stadt Passau verlängert Geltungsdauer der letzte Woche bekanntgemachten Allgemeinverfügung bis einschließlich Freitag, 11.12.2020

Nach wie vor sind die Corona-Neuinfektionen im Stadtgebiet Passau auf einem sehr hohen Niveau. Der Wert der 7-Tages-Inzidenz beträgt laut Robert-Koch-Institut zum heutigen Stand 482,9. Aus diesem Grund hat Oberbürgermeister Jürgen Dupper nach Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden des Passauer Stadtrats und dem COVID-Krisenstab beschlossen, die Geltungsdauer der „Allgemeinverfügung zur Bewältigung des sprunghaften Anstiegs der Infektionen mit dem Coronavirus (Hotspot-Maßnahmen-AV)“ um eine weitere Woche zu verlängern und die darin enthaltene wöchentliche Testpflicht für Mitarbeiter/innen Heimen und Einrichtungen auf eine Testpflicht dreimal pro Woche auszuweiten.

Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „In den Passauer Heimen wird außerhalb von Coronazeiten und jetzt in der Coronazeit ganz besonders tagtäglich Außergewöhnliches geleistet. Mit Kompetenz und Hingabe werden dort Menschen gepflegt, die nicht zuletzt an der Wiege der guten Entwicklung unserer Stadt gestanden sind. Gleichwohl hatten wir in den letzten Wochen in manchen Wohnheimen und Pflegeeinrichtungen ein sehr hohes Infektionsgeschehen. Deswegen müssen wir nach wie vor einen starken Fokus auf diese Einrichtungen legen und gemeinsam mit den Trägern und deren umsichtig agierenden Heimleitungen die Situation noch besser in den Griff bekommen. Daher sind die neuen Maßnahmen notwendig.“

Die vorwiegend gleichgebliebenen Maßnahmen der Allgemeinverfügung behalten bis zum Ablauf des Freitags, 11.12.2020 Gültigkeit. Lediglich bei der Testpflicht für Mitarbeiter in Krankenhäusern, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Altenheimen und weiteren Einrichtungen wurde neu geregelt, dass mindestens drei Mal pro Woche eine Testung stattfinden und mindestens einer der Tests ein PCR-Test sein muss.

Unabhängig davon, dass das Klinikum Passau bereits seit Beginn der Pandemie stringente Besucherregelungen und Testungen an für die Mitarbeiter durchführt, wurden bei den Besuchsbeschränkungen und auch bei der Testpflicht für die Mitarbeiter auch Krankenhäuser neu mitaufgenommen.

Die Allgemeinverfügung kann unter diesem (PDF-) Link abgerufen werden.

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