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Donnerstag, Mai 2, 2024

„Eltern sind als Besucher in der Kinderklinik zugelassen“

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Chefarzt Keller verweist auf Maßnahmen der Corona-Ampel in der Kinderklinik

Passau. „Die Situation ist weiter herausfordern und die Infektionszahlen steigen weiter. Wir alle müssen dazu beitragen, dass die Infektionswelle abflacht, um zu verhindern, dass sich Risikopersonen anstecken und um damit das Gesundheitswesen zu schützen“, erklärt Kinderklinik-Chefarzt Prof. Dr. Matthias Keller und verweist damit auch auf die entsprechenden verschärften Corona-Maßnahmen in der Kinderklinik Dritter Orden Passau.

Im Gegensatz zu Erwachsenenkliniken muss die Kinderklinik kein absolutes Besuchsverbot ausgesprechen: „Wir versorgen Kinder und Jugendliche, die brauchen ihre Eltern. Daher sind bei uns Eltern als Besucher und Begleitperson weiterhin zugelassen, allerdings nicht ohne Auflagen. Damit werden wir trotz Pandemie den besonderen Bedürfnissen von Kindern und Familien gerecht. Diese Ausnahme für Kinder ist in der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzverordnung so vorgesehen“, so Keller.

Die Kinderklinik und auch die Ambulanzen und das Sozialpädiatrische Zentrum laufen im Regelbetrieb und das soll auch so bleiben, daher gilt derzeit Stufe rot der internen Corona-Ampel: (online nachzulesen unter mykinderklinik.de – https://mykinderklinik.de/images/2020-10-21_OE_IF_Stufenplan_f%C3%BCr_HP_0-3.pdf).

Ganz konkret bedeutet das, dass mit einem Kind weiterhin ein Elternteil aufgenommen werden kann – „bei diesem Elternteil wird ein Test auf Sars-CoV2 durchgeführt“, erklärt Keller weiter. Besuche sind, wie seit Beginn der Pandemie, ausschließlich Eltern, beziehungsweise den Sorgeberechtigten gestattet. „Hierzu müssen wir gleich am Empfang die entsprechenden Zutrittsdaten erfassen, wie Name, Datum, Uhrzeit und auch eine Telefonnummer.“

Generell ist die Besuchszeit für das nicht mitaufgenommene Elternteil unbeschränkt, allerdings nur, wenn das Kind in einem Einzelzimmer untergebracht ist. Sollte der Patient in einem Mehrbettzimmer untergebracht sein, beträgt die Besuchszeit zwei Stunden. Wichtig ist dabei auch, dass keinerlei Überlappung der Besuchszeiten mit anderen Sorgeberechtigten auftritt. Wichtig ist, dass auch im Patientenzimmer von dem nicht mit aufgenommen Sorgeberechtigten ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss.

„All diese Maßnahmen sollen letztlich dazu führen, unsere Patienten, aber auch das Team zu schützen, um den Regelbetrieb aufrecht halten zu können. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass die Versorgung und Behandlung von kranken Kindern weiterhin voll sichergestellt ist – dazu brauchen wir eben auch die Unterstützung und das Verständnis der Eltern“, so Keller.

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