4.9 C
Hutthurm
Samstag, April 27, 2024

Zuschuss für Familien: Baukindergeld bis 31. März 2021 verlängert

Lesestoff

  • Um Baukindergeld beantragen zu können, muss bis zum Fristende am 31. März 2021 ein notariell beurkundeter Kaufvertrag oder eine Baugenehmigung vorliegen
  • Pro Kind gibt es einen Zuschuss von bis zu 12.000 Euro – das entspricht 1.200 Euro jährlich über eine Laufzeit von zehn Jahren
  • Das Baukindergeld muss spätestens sechs Monate nach dem Einzug in das neue Familienheim beantragt werden

Berlin. Fristverlängerung: Noch bis Ende März 2021 können Eltern bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Baukindergeld beantragen, wenn sie sich eine selbst genutzte Immobilie zulegen, egal ob durch Bau oder Kauf. Das Baukindergeld soll Familien dabei finanziell unterstützen, sofern sie nicht zu viel verdienen. Die ursprüngliche Frist bis Ende 2020 wurde aufgrund von Verzögerungen bedingt durch die Corona-Pandemie bei der Antragsbearbeitung sowie Immobilienkäufen verlängert. Voraussetzung für die Förderung ist, dass bis zum Fristende ein notariell beurkundeter Kaufvertrag oder eine Baugenehmigung vorliegt. Was Eltern bei der Beantragung beachten müssen, erklärt McMakler (www.mcmakler.de), der deutschlandweit lokale Makler.

Was ist Baukindergeld?

Das Baukindergeld ist eine Förderung vom Staat, um Familien mit Kindern oder Alleinerziehenden den Kauf beziehungsweise Bau eines Eigenheims zu ermöglichen. Um Baukindergeld beantragen zu können, muss mindestens ein Kind des Haushaltes zum Zeitpunkt des Antrags jünger als 18 Jahre sein. Pro Kind gibt es einen Zuschuss von bis zu 12.000 Euro – das entspricht 1.200 Euro jährlich über eine Laufzeit von zehn Jahren. „Die Zulage ist für den Erwerb von selbst genutzten Immobilien gedacht. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Familie eine Eigentumswohnung, ein Reihenhaus oder ein freistehendes Einfamilienhaus erwirbt. Es muss sich jedoch in jedem Fall um einen Ersterwerb handeln“, weiß Matthias Klauser, Chief Revenue Officer von McMakler. Bisher musste die Baugenehmigung, der frühestmögliche Baubeginn oder der notariell beurkundete Kaufvertrag spätestens am 31. Dezember 2020 datiert sein. Diese Frist wurde bis zum 31. März 2021 verlängert.

Welche Voraussetzungen gelten für das Baukindergeld?   

„Familien müssen das Baukindergeld spätestens sechs Monate nach dem Einzug in das neue Familienheim beantragen. Dabei ist zu beachten, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung alle Haushaltsmitglieder in der neuen Immobilie gemeldet sein müssen“, erklärt Immobilienexperte Klauser. Um einen Anspruch auf das Baukindergeld zu erhalten, darf das Haushaltseinkommen einer Familie nicht mehr als 90.000 Euro bei einem Kind betragen, plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind. Den Antrag auf Baukindergeld können Eltern bei der KfW-Bank online stellen.

- Werbung-

More articles

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

- Anzeige -

Letzte Beiträge