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Sonntag, April 28, 2024

Zensus 2022 in Bayern – jetzt geht’s um den vollständigen Rücklauf

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Vollzählige Rückmeldungen liefern hochwertige Ergebnisse, Versand der Mahnschreiben zur Wahrung der gesetzlichen Auskunftspflicht startet

Fürth. Seit Mai 2022 laufen die Zensus-Befragungen. Die rund 3,5 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer in Bayern, die im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung postalisch angeschrieben wurden, haben bereits zu 92 Prozent ihre Auskünfte erteilt. Das zeigt eine große Teilnahmebereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, die grundlegend für eine hohe Ergebnisqualität ist. Das Bayerische Landesamt für Statistik bedankt sich bei den mehr als 3 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümern, die bereits den Fragebogen zu ihrem Wohnobjekt beantwortet haben.

„Es ist für die Qualität der Ergebnisse äußerst wichtig, dass alle befragten Bürgerinnen und Bürger mitmachen und den Fragebogen ausfüllen,“ betont Dr. Thomas Gößl, Präsident des Bayerischen Landesamts für Statistik.

Versand der Mahnschreiben startet ab heute (28.09.)

Beim Zensus gilt eine gesetzliche Auskunftspflicht. Mehr als vier Monate nach dem Zensus-Stichtag haben trotz Erinnerungsschreiben im Juni und Juli 2022 immer noch nicht alle Befragten gemeldet. Daher versendet das Bayerische Landesamt für Statistik ab heute an die Personen ein Mahnschreiben, die ihrer Auskunftspflicht trotz Aufforderung noch nicht nachgekommen sind. Neben den Mahnschreiben werden
auch Erst- und Erinnerungsschreiben an Personen versendet, die erst jetzt als Eigentümer identifiziert werden konnten, z.B. bei Neubauten oder Eigentümerwechseln.

Wieviel Zeit habe ich, die Meldung nachzureichen?

Befragte, die bislang keine Meldung abgeben haben, werden aufgefordert, den Fragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Schreibens auszufüllen. Dazu kann entweder der Online-Fragebogen mit den im Schreiben übermittelten Zugangsdaten oder der beigelegte Papier-Fragebogen verwendet werden. Die Ausfüllung des Fragebogens ist auch dann erforderlich, wenn kein Eigentum (mehr) am angefragten Objekt besteht. Dies kann direkt im Fragebogen angegeben werden.

Was, wenn ein Mahnschreiben einging, die Auskunft aber bereits erteilt wurde?

Aufgrund zeitlicher Überschneidungen der laufenden technischen Prozesse ist nicht auszuschließen, dass ein Schreiben versendet wurde, obwohl eine Meldung bereits online oder postalisch erfolgt ist. Das gilt besonders für Meldungen in den letzten Wochen. Sollten Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Daten bereits übermittelt haben, können sie das Mahnschreiben als gegenstandslos ansehen. Der Mahnprozess wird im Landesamt für Statistik nach Registrierung des vollständigen Dateneingangs gestoppt. Auch in den folgenden Verarbeitungsschritten wird darauf geachtet, dass kein Zwangsgeld zu Unrecht erhoben wird.

An wen kann ich mich im Bedarfsfall wenden?

Betroffene können sich im Bedarfsfall an die Hotline der Gebäude- und Wohnungszählung unter der 0911 21552 87400 melden.

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