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Samstag, April 20, 2024

Wegen anhaltender Corona-Pandemie: Stadt Passau peilt weitere Aussetzung der Sondernutzungsgebühren an

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Entlastung für Einzelhandel und Gastronomie

Passau. Um den Einzelhandel und die Gastronomie bei der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie zu unterstützen, will die Stadt Passau auch im ersten Halbjahr 2022 auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren verzichten. Einen entsprechenden Beschluss soll der Ausschuss für Finanzen auf Vorschlag der Vewaltung in seiner nächsten Sitzung am 31. Januar fassen.

Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „Die Corona-Pandemie ist nach wie vor nicht nur eine Herausforderung für unser Gesundheitssystem, sondern auch für unsere Wirtschaft. Die öffentliche Hand bekommt dies zwar ebenfalls durch deutlich verminderte Einnahmen zu spüren, dennoch ist es für uns ein wichtiges Anliegen, die Betriebe vor Ort im Rahmen des Möglichen zu entlasten. Dementsprechend erheben wir bis 30. Juni 2022 keine Sondernutzungsgebühren, nachdem wir davon auch schon 2020 und 2021 abgesehen haben.“

Sondernutzungsgebühren werden normalerweise für gastronomische Freischankflächen und Warenständer erhoben. Die Stadt Passau hat seit Ausbruch der Pandemie vor etwa zwei Jahren jedoch darauf verzichtet, um die betroffenen Betriebe angesichts der Umsatzeinbußen zu unterstützen. Für 2020 und 2021 gab es darüber hinaus gemäß Stadtratsbeschluss Erleichterungen bei Stundungen beziehungsweise Vollstreckungsaufschüben bei offenen Gewerbesteuerforderungen.

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