Regierung von Niederbayern erlaubt aufgrund zu hoher Bodenfeuchte das Walzen von Grünlandflächen bis 1. April 2022 – mit Ausnahme der Wiesenbrütergebiete
Niederbayern. Zum Schutz von Wiesenbrütern verbietet das Bayerische Naturschutzgesetz seit dem Jahr 2020 das Walzen von Wiesen und Weiden nach dem 15. März bis zur ersten Mahd. Um besonderen Nässelagen oder auch regionalen klimatischen Besonderheiten gerecht zu werden, können Ausnahmen von diesem Verbot zugelassen werden. So werden Artenschutz und die Belange der Landwirtschaft praxisgerecht in Einklang gebracht.
Mit Erlass der Allgemeinverfügung vom 24. Februar 2022 darf – wie bereits im Jahr 2020 und 2021 – in Niederbayern in diesem Jahr insbesondere aufgrund der andauernden hohen Bodenfeuchte Grünland mit Ausnahme der Wiesenbrütergebiete bis einschließlich 1. April 2022 gewalzt werden.
Dagegen bleibt – ebenfalls wie in den Vorjahren – in sämtlichen niederbayerischen Wiesenbrütergebieten das Walzen zum Schutz von Gelegen bereits nach dem 15. März 2022 verboten. Insbesondere Brachvögel und Kiebitze beginnen zu diesem Zeitpunkt mit dem Brüten.
Grundlage für diese Entscheidung sind aktuelle Daten des Deutschen Wetterdienstes sowie fachliche Beurteilungen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft und des Bayerischen Landesamts für Umwelt.
Das Walzen von Grünland im Frühjahr dient der Rückverfestigung des Bodens nach dem Winterfrost, der Anregung der Durchwurzelung und zum Einwalzen von Steinen. Der Boden darf hierzu weder nass, noch zu trocken sein und die Gräser sollten sich im Stadium des Wieder-Ergrünens befinden.
Die genaue Lage der Wiesenbrütergebiete kann unter folgendem Link ermittelt werden: https://fisnatur.bayern.de/webgis. Dazu muss unter dem Thema „Arten- und Biotopschutz“ der Layer „Wiesenbrüterkulisse“ aktiviert werden.
Interessierte können auf eine Kurzanleitung (www.lfu.bayern.de/natur/doc/kurzanleitung_finweb_wbk.pdf) zurückgreifen oder sich bei technischen Problemen an die Servicestelle unter fisnatur@lfu.bayern.de wenden. Für Landwirtinnen und Landwirte sind Informationen zu den Wiesenbrütergebieten auch im iBALIS verfügbar.
Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung sind unter folgender Adresse abrufbar: https://regierung.niederbayern.bayern.de/aufgaben/122007/250973/leistung/leistung_63456/index.html