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Freitag, Mai 3, 2024

Stadt Passau veräußert 12 Bauparzellen im Neubaugebiet „Laimgrub II“ – vergünstigte Preise nach Einheimischenmodell

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Bewerbung ab sofort möglich – eine Parzelle im Gütlbauerweg verfügbar

Passau. Die Stadt hat in den vergangenen Monaten die Erschließung des neuen Baugebiets „Laimgrub II“ vorgenommen – dieses liegt im Stadtteil Passau-Grubweg an der Fritz-Gerstl-Straße nördlich der Friedhofsfläche mit Blick in den Bayerwald. Ab sofort sind insgesamt 12 Bauparzellen mit einer Größe zwischen 404 m2 und 820 m2 zum Verkauf ausgeschrieben.

Die Vergabekriterien für die einzelnen Parzellen und den Quadratmeterpreis für die vollerschlossenen Grundstücke hat der Ausschuss für Bauen und Liegenschaften an seiner Sitzung am 25. November 2021 beschlossen. Der Kaufpreis für die zwölf Bauparzellen beträgt 229,64 Euro/qm (inkl. dem Erschließungsbeitrag nach dem BauGB und dem Kostenerstattungsbeitrag für grundstücksbezogene Ausgleichsmaßnahmen) zuzüglich des Kanalherstellungsbeitrags (derzeit bei 2,06 Euro/qm Grundstücksfläche + 7,88 Euro/qm Geschossfläche) und den Kosten für die bereits errichteten Kanalhausanschlüsse (je nach Grundstücksgröße zwischen 2.403,90 bis max. 3.458,66 Euro).

Auch im Neubaugebiet „Gütlbauerweg“ steht noch eine freie Parzelle zum Verkauf zur Verfügung. Der Kaufpreis für die eine Bauparzelle (513 qm) beträgt 194,38 Euro/qm zuzüglich dem Erschließungsbeitrag nach dem BauGB (26.427,71 Euro), dem Kanalherstellungsbeitrag (2.067,00 Euro) und den Kosten für den bereits errichteten Kanalhausanschluss (2.297,25 Euro).

Interessierte können sich ab heute über ein Antragsformular (Anlage 1 der Vergaberichtlinien) auf die Zuteilung einer Bauparzelle bewerben. Die Bewerbungsunterlagen mit ausführlichen Erläuterungen und Hinweisen sowie die Vergabekriterien stehen auf der städtischen Website www.passau.de zur Verfügung und können auch bei der Stadt Passau (Dienstelle Liegenschaften, Rathausplatz 3, 94032 Passau, Telefon 0851 396 263, Email liegenschaften@passau.de) angefordert werden.

Antragsschluss ist Montag, 4. April 2022. Der zeitliche Eingang der Bewerbung innerhalb dieser Frist spielt für die Vergabeentscheidung keine Rolle.

Die Vergabe der insgesamt 13 Bauparzellen erfolgt nach den eigens hierfür vom Ausschuss für Bauen und Liegenschaften des Stadtrats der Stadt Passau beschlossenen „Richtlinien zur Vergabe von städtischen Bauparzellen nach dem sogenannten Einheimischenmodell“. Das allgemeine Familienfördersonderprogramm der Stadt findet für diese Baugebiete ausdrücklich keine Anwendung.

In den Richtlinien enthalten sind Anforderungen, die sowohl örtliche als auch soziale Voraussetzungen der Bewerber für die zur Verfügung stehenen Baugrundstücke berücksichtigen. Insbesondere soll dadurch einkommensschwächeren und weniger begüterten Personen der örtlichen Bevölkerung der Erwerb angemessenen Wohnraums ermöglicht werden.

Kriterien sind unter anderem..

Bevorzugter Personenkreis
Paare und Ledige mit Kind, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Passau haben, sowie
Bewerber, die einer Erwerbstätigkeit im Stadtgebiet Passau nachkommen, zählen zum
bevorzugten Personenkreis.

Einkommensobergrenze
Der/die Bewerber darf/dürfen maximal ein Einkommen (Gesamtbetrag der Einkünfte) in
Höhe des durchschnittlichen Jahreseinkommens der Jahre 2018, 2019 und 2020 eines
Steuerpflichtigen innerhalb des Stadtgebiets Passau erzielen.
Das durchschnittliche Jahreseinkommen der Jahre 2018, 2019 und 2020 eines
Steuerpflichtigen in Passau beträgt aufgerundet 38.000,00 €.
Bei alleinstehenden Bewerbern beträgt der Höchstbetrag demnach 38.000,00 € zuzüglich
7.620,00 € je Kind.
Erfolgt der Erwerb durch ein Paar, darf die Summe des Gesamtbetrags der Einkünfte
zusammengerechnet max. 76.000,00 € zuzüglich 7.620,00 € pro Kind betragen. Bewerber
mit übersteigendem Einkommen werden von der Vergabe ausgeschlossen.

Vermögen/Vermögensobergrenze
Soweit der/die Bewerber Eigentümer eines bebaubaren oder bebauten Grundstücks
innerhalb der Stadt Passau sind/ist, werden diese Bewerber von der Vergabe
ausgeschlossen.
Ausgenommen hiervon sind Bewerber, die Eigentümer einer nicht familiengerechten
Eigentumswohnung oder von nicht bebaubaren Grundstücken (u.a.
landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Flächen) sind.
In diesem Fall wird der Wert dieser Immobilie oder des Grundstücks als Vermögen
angerechnet.
Immobilieneigentum außerhalb der Stadt Passau wird ebenfalls als Vermögen
angerechnet.

Das Gesamtvermögen der/des Bewerber/s, darf bei der Antragstellung den Wert der jeweiligen Bauparzelle nach dem tatsächlichen Wert nicht überschreiten (siehe Vermögensobergrenze der jeweiligen Parzelle).
Bei Überschreitung der Vermögensobergrenze wird/werden der oder die Bewerber ebenfalls von der Vergabe ausgeschlossen.
Zum Gesamtvermögen zählt neben Immobilien- oder Grundstücksvermögen auch das sonstige Vermögen, wie Sparvermögen, Spareinlagen, Bankguthaben, Aktien, sonstige Beteiligungen, etc. Eine verbindliche Vermögenszusammenstellung ist mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.

Baupflicht, Selbstnutzung und Veräußerungsverbot
Ab der notariellen Beurkundung muss der Rohbau innerhalb von 3 Jahren fertiggestellt sein, die Bezugsfertigkeit muss innerhalb von 5 Jahren erfolgen. Die Bewerber müssen das Haus selbst bewohnen. Eine Vermietung des Objekts ist unzulässig. Zudem darf das Grundstück innerhalb von 10 Jahren ab Beurkundung nicht weiterveräußert, mit einem Dauerwohnrecht oder Erbbaurecht belastet oder sonst zugunsten eines Dritten darüber verfügt werden.

Sonstiges
Die Finanzierbarkeit des Grundstücks sowie des Wohngebäudes ist durch eine Finanzierungsbestätigung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts nachzuweisen.
In den Bewerbungsunterlagen wird ein Finanzierungsnachweis für den Grundstückskauf und das Bauvorhaben auf der zu erwerbenden Parzelle verlangt. Dieser ist erforderlich, um die Bebauung des Grundstücks mit dem Rohbau innerhalb von 3 Jahren und den Erstbezug innerhalb von 5 Jahren sowie die Selbstnutzung innerhalb von 10 Jahren, also die Absicherung des Förderzweckes, zu gewährleisten.

Die Auswahl erfolgt in einem offenen und transparenten Punktebewertungsverfahren nach Orts- und Sozialkriterien. So gibt es für die Hauptwohnsitzzeiten oder Arbeitszeiten in der Stadt Passau beispielsweise je vollendetes Jahr 12 Punkte (maximal 60 Punkte). Für jedes im Haushalt lebende kindergeldberechtigte Kind gibt es 10 Punkte (maximal 30 Punkte). Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl aus Orts- und Sozialkriterien beträgt 240 Punkte. Die Grundstücke werden an die Bewerber in der Reihenfolge mit der jeweils höchsten Gesamtpunktezahl vergeben. Bei Punktegleichheit entscheiden zunächst die höhere Gesamtpunktzahl bei den Ortskriterien und dann die höhere Kinderzahl. Bei erneuter Punktegleichheit entscheidet das Los.
Da der Bedarf an Wohnraum in der Stadt Passau seit Jahren steigt, ist es das erklärte Ziel der Stadt Passau in möglichst allen Stadtteilen bezahlbaren Wohnraum bzw. Grundstücke und adäquate Wohnformen für junge und ältere Menschen anzubieten.

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