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Sonntag, Mai 5, 2024

Sportförderung: Vereinspauschale und Landkreispauschale

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Bis 1. März 2022 hat man noch Zeit

Landkreis Freyung-Grafenau. Zur Förderung des außerschulischen Sports lässt das Bayerische Staatsministerium des Innern für Sport und Integration den Sportverbänden und -vereinen Fördermittel (Vereinspauschale) zukommen.

Um eine Förderung zu erhalten, müssen alle Anträge vollständig ausgefüllt und zusammen mit allen Anlagen fristgerecht bis spätestens 1. März 2022 im Original beim Landratsamt Freyung-Grafenau eingereicht werden. Später eintreffende Anträge finden keine Berücksichtigung mehr, da es sich um eine Ausschlussfrist handelt.

Die Anträge müssen jährlich neu gestellt werden. Die Unterlagen sind auf der Website des Landratsamts Freyung-Grafenau abrufbar oder können telefonisch unter 08551 57 334 oder per Mail sport@landkreis-frg.de angefordert werden.

Landkreispauschale (vormals Jugendsportförderung)

Das Landratsamt möchte die Vereine im Landkreis nochmals darauf hinweisen, dass die Antragstellung zur Förderung der außerschulischen Jugendarbeit in Sportvereinen bis zum 1. März 2022 möglich ist. Dieser Zuschuss wird jährlich vom Kreisausschuss in Abstimmung mit dem Sportbeirat festgesetzt und gewährt.

Der Förderbeitrag wird durch ein Punktesystem errechnet. Jedes dem Verein zum Jahresbeginn angehörige Mitglied – bis einschließlich 17 Jahre – wird mit 10 Punkten bewertet, die im Dachverband (z.B. BLSV, BSSB usw.) zum 01.01. eines Jahres gemeldet sind. Hinzu gerechnet werden alle zum 01.03. jeden Jahres gültige Übungsleiterlizenzen, die dem Verein zum Jahresbeginn zur Verfügung stehen.

Die Anträge mit den Richtlinien des Landkreis stehen auch im Internet unter www.freyung-grafenau.de unter „Sport/Vereinspauschale/Dokumente“ bzw. „Sport/Jugendsportförderung/Dokumente“ zum Download bereit.

Wie das Landratsamt weiter aufmerksam macht, erfolgt die Antragstellung zur Landkreispauschale automatisch mit der Abgabe des Antrags zur Vereinspauschale zum 1. März 2022 und ist beim Landkreis Freyung-Grafenau zu beantragen (Ausschlussfrist) – eine separate Antragsstellung zur Landkreis-Vereinspauschale ist somit nicht erforderlich.

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