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Donnerstag, Mai 9, 2024

Quo vadis, Corona-Proteste?

Lesestoff

Zwischenbilanz und Ausblick / Vortrag am 21. Juli 2022

Passau. Seit mittlerweile zwei Jahren gehen Menschen auf die Straße, um gegen eine vermeintliche „Corona-Diktatur“ zu protestieren. Zeitweise war die Protestbewegung dabei sehr dynamisch und konnte viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer mobilisieren, auch in sozialen Medien war die Reichweite entsprechender Inhalte erheblich.

Über problematische Aspekte der Corona-Proteste wurde vielfältig öffentlich diskutiert: Die Allgegenwart von Verschwörungsdenken, strukturellem Antisemitismus, relativierenden NS-Vergleichen und Phantasien eines „Systemsturzes“. Die verbreiteten Drohungen und Gewalttaten gegen Journalistinnen und Journalisten, Polizistinnen und Polizisten und Gegendemonstrantinnen und -demonstranten bei den Versammlungen. Die alltäglichen Einschüchterungsversuche und Angriffe gegen Personen aus den Bereichen Politik, Verwaltung, Bildung, Gesundheit, ÖPNV, Einzelhandel etc., deren traurigen Höhepunkt die Ermordung des Tankstellenmitarbeiters Alex W. im September 2021 in Idar-Oberstein darstellt. Die Tatsache, dass sich viele bisher politisch unauffälligen Personen von der liberalen Demokratie abgewandt haben und offen mit der extremen Rechten zusammenarbeitet. Daneben wurde immer wieder auch den Fragen nach den Ursachen sowie der politischen, sozialen und kulturellen Zusammensetzung der Proteste nachgegangen.

Nach zwei Jahren sollen in diesem Vortrag Entwicklung und Perspektiven der Corona-Protestbewegung sowie der gesellschaftlichen Auseinandersetzung damit thesenhaft verhandelt werden. Denn wenngleich die Mobilisierungsfähigkeit der Bewegung zuletzt stark rückläufig ist, steht fest: Um Corona alleine geht es schon lange nicht mehr. Vielmehr sind Strukturen entstanden, die sich zukünftig auch bei anderen Themen zu Wort melden dürften.

Quo vadis, Corona-Proteste?
Am Donnerstag, 21. Juli 2022, Betty-Pfleger-Heim, Weinleitenweg 9, Passau

Referent: Jan Nowak (Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus in Bayern)

(Quelle: facebook.com/runder.tisch.gegen.rechts.passau)

Einlassvorbehalt

Laut Art. 10 Abs. 1 BayVersG sind Personen die rechten Parteien oder Organisationen angehören, der rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Veranstaltung ausgeschlossen. Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen den Einlass zu verwehren oder sie von der Veranstaltung auszuschließen.

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