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Sonntag, April 28, 2024

Start der Videoüberwachung im Klostergarten

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Ab 27.12.2018 wird mit den Aufzeichnungen gestartet

Passau. Das Thema Sicherheit in der Stadt Passau hat hohe Priorität. In seiner Sitzung am 14.05.2018 hat das Stadtratsplenum deshalb ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Sicherheit im öffentlichen Bereich beschlossen und überplanmäßige Mittel in Höhe von rd. 385.000 Euro bewilligt. Nun zum Jahresende können zwei weitere Punkte dieses Stadtratsauftrags umgesetzt werden. Die Videoüberwachung im Klostergarten startet ab Donnerstag, 27.12.2018. Damit einher geht die personelle Besetzung des Klostergartens und des neuen Stützpunkts für die Innenstadtkümmerer im Anbau der WC-Anlage.
Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „Der Klostergarten wird von vielen Passanten als problematischer Ort wahrgenommen. Wir sind in den vergangenen Jahren immer wieder aufgefordert worden, dass wir dort etwas tun müssen. Die Videoüberwachung und die personelle Ausstattung des Stützpunkts vor Ort wird das subjektive Sicherheitsempfinden wieder steigern.“
In den vergangenen Monaten wurden im Klostergarten sechs Kameramasten mit insgesamt zehn Videokameras montiert. Zwei dieser Geräte sind schwenkbar und zoomfähig. Die Speicherung des Videomaterials erfolgt auf einem gesicherten Server. Gleichzeitig kann hier der Klostergarten über Monitore in Echtzeit überwacht werden. Dieser Überwachungsraum dient ab sofort auch als Stützpunkt für die Innenstadtkümmerer.
Die Aufzeichnung erfolgt täglich von 6:00 – 1:00 Uhr. Dieser Zeitraum wurde nach Abstimmung mit der Polizei festgelegt. Wenn aufgrund der Vorfallsdokumentation ein anderer Zeitraum relevant wird, kann diese Vorgabe, ebenfalls nach Rücksprache mit der Polizei, entsprechend abgeändert werden. Während des Wochenmarktes und während vorangekündigter Veranstaltungen findet keine Videoüberwachung statt. Bei Veranstaltungen werden zudem die Kameras sichtbar abgedeckt.
Der Bereich Klostergarten hat sich in den letzten Jahren immer mehr zu einem Treffpunkt für Drogenhandel, öffentlichen Alkoholkonsum und sonstige Ordnungswidrigkeiten entwickelt. Durch die Stadt Passau und die Polizei wurde mit verschiedenen Maßnahmen versucht, dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Diese Maßnahmen zeigten teilweise Erfolg. Die nun eingeführte Videoüberwachung hat vorwiegend präventiven Charakter. Es wird davon ausgegangen, dass
Täter oder Störer, die aufgrund der Videoüberwachung verstärkt mit Sanktionen rechnen müssen, zumindest zum Teil abgeschreckt werden. Die bisherigen Präventions- und Sanktionsmaßnahmen werden durch die Videoüberwachung unterstützt und sinnvoll ergänzt.
Den unmittelbaren Zugriff auf die Daten hat nur die Stadt Passau. Zum Zweck der Aufklärung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden die Daten den jeweils zuständigen Strafverfol-gungsbehörden zur Verfügung gestellt. Die Aufzeichnungen werden nach 72 Stunden auto-matisch überschrieben, wenn kein Anlass zur Annahme besteht, dass die Aufzeichnungen zu Zwecken der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten über einen längeren Zeit-raum gespeichert werden müssen.
Neben der Aufzeichnung erfolgt eine temporäre Videobeobachtung durch die städtischen Innenstadtkümmerer. Die entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden für die datenschutzrechtlichen Belange geschult und sensibilisiert. Ein Einschreiten durch das städtische Personal bei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten erfolgt nicht. In diesen Fällen wird stets die Polizei alarmiert.
Die technische und organisatorische Ausgestaltung der Videoüberwachung wurde von Beginn an mit der Datenschutzbeauftragten der Stadt Passau eng abgestimmt. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird durch zahlreiche organisatorische Vorkehrungen wie insbesondere den Erlass einer detaillierten Dienstanweisung sichergestellt.

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