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Montag, April 29, 2024

Stadtverwaltung geht teilweise in Kurzarbeit

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Entgelt der betroffenen Beschäftigten wird aufgestockt

Passau. Die Corona-Pandemie beeinflusst nahezu alle Lebensbereiche. Wie sich nun immer deutlicher herausstellt, bringt sie auch mittelbare und unmittelbare Auswirkungen auf die Stadtverwaltung mit sich, vor allem in finanzieller Hinsicht. Aus diesem Grunde beantragt die Stadt Passau bei der zuständigen Agentur für Arbeit die Gewährung von Kurzarbeitergeld.
Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „Das Finanzreferat hat dargelegt, dass in Folge des Virus an vielen Stellen die erwarteten Einnahmen ausbleiben und dafür an anderen Stellen höhere Ausgaben erforderlich werden. Insgesamt ergab eine vorläufige Berechnung, dass der städtische Haushalt in 2020 mit zirka 13 Millionen Euro belastet wird. Eine Belastung, die wir nur mit einem ganzen Bündel an Maßnahmen kompensieren können. Betriebsbedingte Kündigungen gehören nicht dazu, wir benötigen aber Instrumente, die uns in die Lage versetzen, Kosten zu sparen und gleichzeitig auf drastischere Aktionen zu verzichten. Daher werden wir von der Möglichkeit der Kurzarbeit Gebrauch machen.“

Die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes haben sich auf den TV COVID geeinigt. Dieser Tarifvertrag ist an die Bedürfnisse einer öffentlichen Verwaltung angepasst und eröffnet mitarbeiterfreundliche Regelungen. So sieht er für die Beschäftigten neben dem Kurzarbeitergeld der Agentur für Arbeit die Aufstockung durch den Dienstherrn auf 95 Prozent des üblichen Entgelts für die Entgeltgruppen 1 bis 10 und 90 Prozent für die Entgeltgruppen 11 bis 15 vor.

Die Stadt Passau beabsichtigt die Einführung der Kurzarbeit vom 16. Mai bis längstens 31. Dezember 2020 in folgenden Bereichen, in denen aufgrund der Corona-Pandemie der Arbeitsanfall für längere Zeit deutlich reduziert ist: Jugendzentrum Zeughaus, Kulturmodell Bräugasse, Theater und Redoute, Städtische Musikschule, Europabücherei, Archiv und Kommunale Medienzentrale, Museum und Veste Oberhaus, Römermuseum Kastell Boiotro, Passau Tourismus und Stadtmarketing, Arbeit und Qualifizierung sowie Veranstaltungen.

Die Dienststellenleitung legt die individuelle wöchentliche Arbeitszeit der Beschäftigten im Einvernehmen mit dem Fachreferenten und dem Personalamt fest, sie kann für die Dauer der Kurzarbeit bis auf null reduziert werden. Grundsätzlich ausgenommen von der Regelung sind
beispielsweise Auszubildende, schwangere Frauen und werdende Väter, die Elterngeld in Anspruch nehmen werden, sowie geringfügig Beschäftigte.

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