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Freitag, Mai 3, 2024

Stadt Passau erlässt Neue Allgemeinverfügung zur Geflügelpest

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Stallpflicht ist ab 2. Februar aufgehoben

Passau. Nachdem keine weiteren Nachweise der Geflügelpest im Landkreis und in der Stadt Passau zur amtlichen Kenntnis gelangt sind, wird die Stallpflicht aufgehoben. Allerdings sind aufgrund der Ausbreitung der sogenannten aviären Influenza in Deutschland und in anderen bayerischen Regionen auch künftig grundlegende Maßnahmen zur Prävention gegen die Einschleppung in die Geflügelbestände erforderlich. Deshalb erlässt die Stadt Passau mit Wirkung ab Dienstag, 2. Februar 2021 eine neue Allgemeinverfügung.

Weiterhin verboten sind Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden. Auch das Füttern von Wildvögeln ist nach wie vor nicht gestattet. Für Halter bis einschließlich 1000 Stück Geflügel gelten weitergehende Bestimmungen, die im Einelnen der Allgemeinverfügung zu entnehmen sind. Diese ist unter www.passau.de einsehbar.

Alle Geflügelhalter in der Stadt Passau, die ihre Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügel bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Landratsamt Passau (Veterinäramt, Passauer Str. 31, 94081 Fürstenzell) unter Telefon 0851 397 610 (Fax: 0851 397 90901) oder Mail veterinaeramt@landkreis-passau.de anzuzeigen.

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