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Sonntag, April 28, 2024

St 2110 / St 2116: Kreuzungsumbau bei Rotthalmünster

Lesestoff

St 2110 zwischen PA 63 und Einmündung in die Passauer Straße von 19.03.2018 bis 17.08.2018
sowie St 2110 / St 2116 zwischen Rotthalmünster und Kirchham von 11.06.2018 bis 17.08.2108
gesperrt

Das Staatliche Bauamt Passau führt in der Zeit vom 19.03.2018 bis Mitte September im Bereich der Staatsstraßen St 2110 und St 2116 Umbauabreiten im Kreuzungsbereich östlich von Rotthalmünster durch.

Hierbei erfolgen die Straßenbauarbeiten unter Vollsperrung der einzelnen Streckenabschnitte.
Mit dem Umbau wird die Vorfahrtsregelung am Knotenpunkt neu geregelt und die Linienführung der beiden Staatsstraßen harmonisiert.
Künftig ist die Achse Bad Griesbach – Tutting durchgehend befahrbar. Der Verkehr aus dem Markt Rotthalmünster ist wartepflichtig.

Bei den Arbeiten wird die St 2110 aus Richtung Bad Griesbach kommend zwischen der Einmündung der PA 63 und der Passauer Straße während des gesamten Zeitraums vom 19.03.2018 bis 17.08.2018 für den Verkehr gesperrt.
Während der Sperrzeit wird der Verkehr aus Richtung Bad Griesbach großräumig über die B 388 bis Pocking umgeleitet. Die weitere Umleitungsführung folgt der B 12 von Pocking bis Kirchham. Von dort wird über die St 2110 bei Tutting zurück nach Rotthalmünster geleitet.

Die Zufahrt über die Passauer Straße von und nach Rotthalmünster (Ortskern) in bzw. aus Richtung Tutting / B 12 ist über den Zeitraum des ersten Bauabschnittes uneingeschränkt möglich.

Ab 11.06.2018 wird die Passauer Straße (St 2110 / St 2116) zwischen Rotthalmünster und Tutting jedoch zusätzlich für den Verkehr gesperrt. In diesem Zeitraum erfolgt die Umleitung wie zuvor beschrieben, allerdings ab Tutting weiter auf der B 12 bis zur A 94 Anschlussstelle Malching und von dort über die St 2116 zurück nach Rotthalmünster.

In die Gegenrichtung erfolgt die Umleitung analog zu den beschriebenen Umleitungsstrecken jeweils in entgegengesetzter Richtung.

UMLEITUNGSSTRECKE (Quelle: Staatliches Bauamt Passau)

Die Arbeiten sind aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Verbesserung der Verkehrsführung und des Verkehrsflusses erforderlich. Damit ein zügiger Bauablauf gewährleistet werden kann und um die Verkehrsbeeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, wird der Großteil der Arbeiten im Schutz einer Vollsperrung ausgeführt.

Das Staatliche Bauamt Passau bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmer um Beachtung der Sperrzeit und Benutzung der ausgeschilderten Umleitungsstrecke. Damit können Behinderungen und Beeinträchtigungen minimiert werden.

Weitere Informationen zu Straßensperrungen / Umleitungen usw. findet der Bürger unter www.stbapa.bayern.de/strassenbau/aktuelles

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