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Samstag, April 27, 2024

Passau: Standorte für Luftmessungen ausgewählt

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Ausschuss für Umwelt und Energie behandelt 15 Vorschläge

Passau. Um fundierte Auswertungen zum Thema Luftschadstoffe zu erhalten, hat die Stadtverwaltung dem Ausschuss für Umwelt und Energie vorgeschlagen, eigene Messungen vorzunehmen. In seiner Sitzung am Mittwoch, 03.04.2019 werden dem Ausschuss für Umwelt und Energie nun 15 Standorte zur Ermittlung der Stickstoffdioxidkonzentration im Stadtgebiet Passau vorgeschlagen. Die Messungen sollen dann zeitnah starten und ein Jahr lang durchgeführt werden.

Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „Um die Luftqualität im Stadtgebiet Passau besser bewerten zu können, brauchen wir belastbare Fakten, die uns ein verlässliches Bild der aktuellen Situation zeichnen. Deshalb wurden zusammen mit der beauftragten Fachfirma Standorte ermittelt, die sowohl fachlich geeignet als auch normkonform sind und die verschiedenen Situationen der Menschen in unserer Stadt widerspiegeln.“

Um eine repräsentative Messkampagne durchzuführen, sind verschiedene Messorte notwendig, die die unterschiedlichen Situationen im Alltag der Bevölkerung widerspiegeln. Insbesondere wurden verkehrsnahe Messorte ausgewählt, die punktuell Orte mit einer hohen Belastung erfassen sowie Standorte mit städtischem Hintergrund, die für die Bevölkerung repräsentativ sind.

Außerdem wurden auf die Komplexität der Standortauswahl eingegangen und Punkte wie z. B. Emissionsquellen (z. B. Industrie, Verkehr, Kraftwerke), Meteorologische Bedingungen (z. B. Wind, Niederschlag, Temperatur), Verteilung der Luftschadstoffe (z. B. Lage, Windkanäle), Verkehr (z. B. Straßenschlucht, Hafen, Fußgängerzone, Bushaltestelle), Wohnen (z. B. Bevölkerungsdichte, Vorort, Wohngegend) und Leben (z. B. Einkaufen, Sportstätte, Schule, Kindergarten) berücksichtigt. Daraus resultierend werden folgende Standorte vorgeschlagen:

  • Stelzhamerstraße – LFU-Station
  • Angerstraße
  • Mariahilfstraße
  • Freyunger Straße
  • Nikolastraße
  • ZOB Neue Mitte
  • Innstraße
  • Arberstraße
  • Hubertusweg
  • Max-Matheis-Straße
  • Fattinger Straße
  • Hofbauerngut
  • Ludwigstraße
  • Kremser Straße
  • Hermann-Mayrhofer-Straße

Diese Messorte wurden entsprechend den folgenden Kriterien der EU-Richtlinie, die in der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BIMSchV) umgesetzt wurde, ermittelt:

  • Die gewonnenen Daten zur Schadstoffkonzentration sollen repräsentativ für die Bevölkerung sein.
  • Auch Orte mit hoher Schadstoffbelastung sollen ausgewählt werden, um Extreme zu bestimmen.
  • Der Luftstrom um den Messeinlass darf nicht beeinträchtigt werden (Luft muss in einem Bogen von mindestens 270 Grad oder 180 Grad frei strömen) und im Umfeld des Messeinlasses dürfen keine Hindernisse vorhanden sein, die den Luftstrom beeinflussen (Messstellen sollen mindestens 0,5 Meter vom nächsten Gebäude entfernt sein).
  • Der Messeinlass muss sich grundsätzlich in einer Höhe zwischen 1,5 Meter (Atemzone) und 4 Meter über dem Boden befinden.
  • Der Messeinlass darf nicht in nächster Nähe von Quellen angebracht werden, um die unmittelbare Einleitung von Emissionen, die nicht mit der Umgebungsluft vermischt sind, zu vermeiden.
  • Messstellen in verkehrsnahen Zonen müssen mindestens 25 Meter vom Rand verkehrsreicher Kreuzungen entfernt sein. Der zuständige Höchstabstand zum Fahrbahnrand beträgt 10 Meter.

Nach der Beschlussfassung im Ausschuss für Umwelt und Energie im November 2018 wurde ein akkreditiertes Prüflabor für Luftanalysen im Außen-, Wohn- und Arbeitsplatzbereich mit der Vorbereitung von NO2-Messungen mittels Passivsammler und der Auswahl entsprechender Standorte beauftragt.

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