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Montag, April 29, 2024

Frischluftgeräte sind wirksamste Maßnahme gegen die Virusbelastung

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MdL Taubeneder informiert sich über Voraussetzungen von Schulöffnungen: Einsatz von Luftreinigungsgeräten als kurzfristige Lösung nur in Räumen ohne ausreichende Belüftungsmöglichkeit sinnvoll

Pocking. Im Zusammenhang mit dem Infektionsschutz an Schulen sowie als Weg zur Rückkehr in den Präsenzunterricht steht die Installation von Luftreinigungsgeräten in Klassenräumen derzeit im Fokus der fachlichen und gesellschaftlichen Debatte. Dabei wurde von staatlicher Seite bereits ein Förderprogramm aufgelegt, welches den Kitas, Großtagespflegestellen, Heilpädagogischen Tagesstätten und Schulen die Anschaffung von CO2-Messgeräten und Luftreinigungsgeräten ermöglicht.

Über die Sinnhaftigkeit der Ausstattung von Schulräumen mit entsprechenden Gerätschaften, sowie die optimale Umsetzung einer infektionsschutzgerechten Raumbelüftung tauschte sich MdL Walter Taubeneder aus aktuellem Anlass mit dem Geschäftsführer der Huber & Ranner GmbH, Udo Ranner, aus.

Der Pockinger Hersteller von raumlufttechnischen Geräten verfügt als „Protagonist der ersten Stunde“ bereits über ein ausgeprägtes Maß an Expertise, was die Bedeutung des Lüftens bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie betrifft, wie Geschäftsführer Udo Ranner aufzeigt. Im Zuge des ersten Corona-Ausbruchs in Wuhan hatte die chinesische Regierung nicht nur drastische Maßnahmen ergriffen, sondern auch binnen kürzester Zeit zwei Notkrankenhäuser in dem am stärksten betroffenen Gebiet errichten lassen. Die in diesen medizinischen Großeinrichtungen eingesetzten Abluftgeräte stammen von Huber & Ranner. „Durchaus mit Stolz können wir behaupten, eine zentrale Komponente zu diesen in Höchstgeschwindigkeit errichteten Hospitälern beigetragen zu haben“, zeigt sich Geschäftsführer Ranner zufrieden. „Es ist beeindruckend zu sehen, dass ein Unternehmen aus dem Landkreis Passau modernste Produkte von höchstem internationalem Standard plant und fertigt, die im globalen Kontext zum Einsatz kommen“, ist auch MdL Walter Taubeneder begeistert.

„Besonders die Handhabung der Abluft ist bei belasteter Raumluft eine sensible Angelegenheit, denn ohne spezielle Behandlung würden die aktiven Viren ins Freie gelangen. Aus diesem Grund sind unsere Abluftgeräte mit drei Filterstufen ausgestattet und Elektrolufterhitzer erwärmen die Luft auf über 56 Grad Celsius, sodass die Viren zuverlässig zerstört werden“, veranschaulicht Ranner das bei der Belüftung der Corona-Kliniken angewandte Prinzip. Mit Blick auf die derzeitige Förderrichtlinie zur Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten zum Einsatz an Schulen stellen sich die Erfordernisse jedoch anders dar. „Geht es um die Risiken, sich im Unterrichtsbetrieb mit dem Corona-Virus zu infizieren, richtet sich das aktuelle Interesse vor allem auf die Qualität der Atemluft in Klassenräumen. Das Umweltbundesamt empfiehlt hierbei ein regelmäßiges kurzzeitiges Fenster-Stoßlüften als wirksame Maßnahme gegen die Virusbelastung, was gleichzeitig auch den notwendigen Austausch von Kohlendioxid sicherstellt“, wie Udo Ranner mit Verweis auf eine dies bestätigende Studie der Technischen Hochschule Mittelhessen erläutert. Damit geht jedoch ein hoher Energieverbrauch einher, da die kalte frische Luft dann im Raum aufgeheizt wird.

Den Einsatz von Luftreinigungsgeräten erachtet das Umweltbundesamt hingegen nur im begründeten Ausnahmefall, d. h. allen voran bei Klassenräumen, in denen keine mechanische Frischluftanlage vorhanden oder ausreichende „natürliche“ Belüftung möglich ist, für notwendig und sinnvoll. „Logischerweise ist das Einzugs- und Ausströmungsgebiet eines Luftreinigers nicht mit dem flächendeckenden Luftaustausch eines Durchzugs im Raum vergleichbar“, wie Udo Ranner veranschaulicht. „Die Zielsetzung sollte allen voran im Schulbereich darin bestehen, den gesamten Raum gleichermaßen mit Frischluft zu versorgen und einen entsprechenden Luftaustausch zu ermöglich“, definiert MdL Walter Taubeneder die Maßgabe. Entsprechende technische Voraussetzungen wären durchaus umsetzbar, müssten jedoch bereits bei der Errichtung des Gebäudes konzipiert und fest in der Bausubstanz installiert werden, wie Ranner auf Nachfrage Taubeneders erläutert. Mit mobilen Geräten sei dies nicht umsetzbar. Neben dem Energieverbrauch der mobilen Geräte, verzichtet man durch die fehlende Wärmerückgewinnung bei der zusätzlich nötigen Stoßlüftung außerdem auf die energetischen Fortschritte der letzten 15 Jahre.

Mit Blick auf die wirtschaftliche Dimension der Corona-Pandemie konnte der Geschäftsführer berichten, dass sein Unternehmen bis dato vergleichsweise gut durch die Krise gekommen ist. „Wir spüren einen zunehmenden Druck auf die Branche, betrachten uns aber bisweilen nicht als besonders betroffenen Wirtschaftszweig“, bilanziert Ranner. Man blicke jedoch mit Sorge auf die konjunkturelle Entwicklung der Automobil- und Zulieferindustrie, die mit ihren großen Fertigungs- und Werkshallen eine zentrale Bedeutung für die Abnahme von raumlufttechnischen Geräten besitzt.

Ranner und Taubeneder zeigten sich überzeugt, dass die Corona-Krise auch die Arbeitswelt im Allgemeinen verändern und dabei allen voran den Trend zum Home-Office verstärken wird. Bei allen Vorteilen, die diese flexible Form des Arbeitens bietet, war man sich aber auch einig, dass ein politisch zuletzt häufiger gefordertes Recht auf Home-Office nicht zielführend sei.

„Da bei Weitem nicht alle Berufsbilder für die Arbeit im Home-Office geeignet sind, sehe ich im Falle eines Rechtsanspruchs ein klares Umsetzungsproblem sowie ein Gerechtigkeitsdefizit“, so MdL Walter Taubeneder.

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