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Sonntag, April 28, 2024

Beratung über Wiedereinführung der Baumschutzverordnung

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Verwaltung empfiehlt zuständigem Ausschuss Ablehnung

Passau. Die Wiedereinführung der Baumschutzverordnung aus dem Jahr 1992 steht auf der Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt und Energie, der am Mittwoch, 3. April 2019, tagt. Die Verwaltung empfiehlt dem Gremium, den von der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellten Antrag abzulehnen.

Eine Baumschutzverordnung wurde in der Stadt Passau erstmals 1986 eingeführt. Nach einer zwischenzeitlichen Änderung im Jahr 1992 kam man 2001 zu dem Schluss, die Verordnung wegen des hohen Vollzugsaufwands wieder aufzuheben. Obwohl sich an dieser Tatsache nichts änderte, wurden noch mehrfach erfolglose Anläufe zur Wiedereinführung gestartet, zuletzt 2009. Damals erfolgte ein Anhörungsverfahren, an dem sich 451 Bürger beteiligten. Das Ergebnis: 98 Prozent stimmten gegen die Wiedereinführung. Als Hauptargument wurde ein zu großer Eingriff in die Rechte der Grundstückseigentümer ins Feld geführt. Man musste sogar befürchten, dass diese Fällungen vor Erreichen der Schutzgrenze vornehmen, um sich der Regelung nicht unterwerfen zu müssen. Aufgrund der geringen Akzeptanz in der Bevölkerung wurde das Verfahren zur Wiedereinführung einer Baumschutzverordnung in Passau eingestellt.

Dem aktuellen Vorstoß vom 23. Oktober 2018 hält die Verwaltung Zahlen aus der Zeit entgegen, als die Baumschutzverordnung noch galt. 95 Prozent der Anträge auf Baumfällung konnten damals genehmigt werden. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass der Aufwand nicht im Verhältnis zum Nutzen steht.

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