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Sonntag, April 28, 2024

Kassenbonpflicht – ein bürokatisches Monster?

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Seit 1. Januar gilt für alle Geschäfte die Bonpflicht – Die Neue Woche hat in regionalen Betrieben nachgefragt, was sie vom neuen Gesetz halten

Bereits 2016 wurde das sogenannte Kassengesetz verabschiedet – damit soll das Manipulieren von Kassen verhindert werden. Schätzungen gehen von etwa zehn Milliarden Euro jährlich aus, die dem Fiskus entgehen würden.

TSE-Einrichtung erst im Herbst Pflicht

Das Kassengesetz beinhaltet unter anderem die Pflicht, elektronische Kassen mit einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung (TSE) auszurüsten. Der Termin für die TSE ist aber bereits auf Ende September 2020 verschoben worden. Grund dafür ist, dass die TSE-Anbieter einen Zertifizierungsprozess durchlaufen müssen, der bis dato noch bei keinem Anbieter abgeschlossen worden ist.

Kassenbonpflicht ab Januar in Kraft getreten

Die Kassenbonpflicht soll dafür sorgen, dass jeder Kauf auch in der Kasse eingetippt wird, da ohne Eintippen kein Bon ausgedruckt werden kann. Der Kunde muss aber den Bon nicht mitnehmen. In vielen EU-Ländern wie in Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien und Tschechien gibt es die Bonpflicht bereits. Vorreiter war Italien, das dieses Verfahren bereits seit 1987 kennt.


Die ganze Story abrufbar unter diesem (PDF-) Link; ‚Die Neue Woche‘, Ausgabe KW 02/20.

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