17.3 C
Hutthurm
Freitag, März 29, 2024

GdP Bayern verurteilt Gewaltausbrüche in München

Lesestoff

München. Wie die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Bayern mitteilt, verurteilt sie aufs Schärfste die zahlreichen Übergriffe auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Zusammenhang mit den sogenannten „Spaziergängen“ gegen die geltenden Corona-Maßnahmen in den vergangenen Tagen.

So kam es auch am vergangenen Mittwoch (22.12.) in München wieder zu verletzten Beamtinnen und Beamten, als mehrere Tausend Menschen gegen die Corona-Maßnahmen, gegen die Impfkampagne sowie die derzeit geltenden Einschränkungen demonstrierten. Die Einsatzstrategie der Polizei für diese nicht angemeldete Versammlung war nach Kenntnisstand der Gewerkschaft der Polizei Bayern von Seiten der Einsatzkräfte angemessen gewesen. In Einzelfällen, bei denen die jeweilige Ursächlichkeit von demonstrierenden „Spaziergängern“ ausgegangen ist, wurden die Einsatzkräfte im Rahmen der Gefahrenabwehr bzw. der Strafverfolgung auch tätig. Hierbei mussten Personen des Platzes verwiesen bzw. vorläufig festgenommen werden. In einigen Fällen musste sogar unmittelbarer Zwang gegen randalierende Personen eingesetzt werden.

„Die Versammlungs- und Meinungsfreiheit sind hohe Güter unserer demokratischen Verfassung. Auch und gerade in Zeiten der Unsicherheit trägt die Ausübung dieser Freiheiten unzweifelhaft zum gesellschaftlichen Diskurs bei. Allerdings enden diese Freiheiten – wie andere übrigens auch – spätestens dann, wenn gegen geltende Gesetze verstoßen und die Polizei stellvertretend für den Staat gewaltsam angegriffen wird.“

Offenbar wären sich die Teilnehmenden solcher angeblichen „Spaziergänge“ – die nach dem Versammlungsrecht weder angemeldet noch genehmigt waren – in Zeiten von Kontaktbeschränkungen und Corona-Regeln ihres strafbaren Handelns nicht bewusst, so die GdP in ihrem Statement weiter. Die Teilnehmenden würden hier dem Irrglauben unterliegen, wenn sie eine Kerze in der Hand haben und sich in der Anonymität einer Menschenmenge verstecken, dass für diese Menschen somit das Recht nicht mehr greift und sie dann ungehindert ihre teils kruden Querdenker-Ansichten im Schutz einer vermeintlichen Anonymität ausleben könnten.

„Grantler und kritische Zeitzeugen“ hätte es in Bayern schon immer gegeben, und es wäre auch nicht verwerflich, seine durchaus kritische oder anderslautende Meinung zu vertreten. Dies aber, so die Gewerkschaft der Polizei Bayern, alles im Rahmen geltenden Rechts und insbesondere unter Pandemiebedingung mit Beachtung aller Corona-Auflagen, die im Rahmen einer angemeldeten Versammlung dann zum Schutz der Versammlung erlassen, aber auch deren Einhaltung durch die Polizei überwacht würde.

- Werbung-

More articles

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

- Anzeige -

Letzte Beiträge