Pfarreien legen Vorgehensweise gemäß der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung jeweils selbst fest
Passau. Für Gottesdienste über die Weihnachtsfeiertage gelten die üblichen Regelungen des Paragraphen 8 der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV). Insofern eine Pfarrei die 3G-Regel anwendet, die Besucher also vollständig geimpft, genesen oder getestet sind, gibt es keine Personenobergrenze. Es dürfen also alle Plätze besetzt werden. Kommt die 3G-Regel nicht zur Anwendung, richtet sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl nach der Anzahl der vorhandenen Plätze bei einem Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Plätzen.
In jedem Fall besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bis zum Platz. Dies gilt auch am Platz, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten wird.
Welche Regelungen die einzelnen Pfarreien anwenden, ist dort zu erfragen.