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Montag, April 29, 2024

Fristsetzung von einer Woche bei der Meldung von Biberschäden beachten!

Lesestoff

Durch die vorhandene Biberpopulation im Landkreis treten auch Biberschäden zum Beispiel an Gehölzen oder auf landwirtschaftlichen Nutzflächen auf.
Ausgeglichen werden land-, forst- und gewerblich fischereiwirtschaftliche Schäden von Privatpersonen.

Nicht ausgeglichen werden sonstige Schäden wie Verkehrsunfälle, Personenschäden, sonstige Schäden von Gewässerbenutzungsberechtigten oder Ähnliches.
Schäden von Staat, Gemeinden, Landkreisen, Bezirken und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, auch soweit diese Unternehmen in Privatrechtsform betreiben (z. B. für Mehraufwendungen beim Gewässerunterhalt) werden nicht ausgeglichen.

Aus diesem Grund informiert das Sachgebiet Naturschutz und Landschaftspflege im Landratsamt Freyung-Grafenau über die korrekte Schadensmeldung bei Biberschäden, insbesondere über die rechtzeitige Meldung eines Schadens. Eine verspätete Schadensmeldung führt dazu, dass Schäden nicht erstattet werden können, insbesondere wenn der Geschädigte seiner Obliegenheit zur rechtzeitigen Schadensmeldung und Mitwirkung bei der Überprüfung durch die Behörde oder durch einen Biberberater nicht nachkommt.
Der Geschädigte hat einen durch den Biber verursachten Schadensfall binnen einer Woche, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat, bei der zuständigen
Kreisverwaltungsbehörde zu melden. Als rechtzeitige Schadensmeldung kann auch akzeptiert werden, wenn der Schadensfall fristgerecht beim örtlich zuständigen Biberberater oder beim Bibermanager angezeigt wird und erst dann eine Weiterleitung an das Landratsamt erfolgt.

Liegt die Entstehung eines Schadens trotz rechtzeitiger Meldung zu weit zurück, um noch mit hinreichender Sicherheit eine Verursachung durch den Biber feststellen zu können, ist ein Ausgleich nicht möglich.

Wenn Sie von einem Biberschaden betroffen sind und sich beraten lassen wollen, sind die Sachbearbeiter des Sachgebietes Naturschutz und Landschaftspflege telefonisch unter 08551-57267 für den östlichen Landkreis, 08551-57102 für den mittleren und 08551-57247 für den westlichen Landkreis oder unter der E-Mail Adresse: naturschutz@lra.landkreis-frg.de erreichbar.

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