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Dienstag, Oktober 8, 2024

Hochwasser-Soforthilfe: Bereits 450.000 Euro zur Zahlung angewiesen

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450.000 € Soforthilfen wurden in den ersten beiden Tagen im Landratsamt Freyung-Grafenau zur Auszahlung angewiesen. Dazu hat das Team Hochwasserhilfe über 250 Bescheide erlassen.
Bereits am frühen Vormittag kamen gestern die ersten Geschädigten, um sich die staatlichen Mittel aus den Programmen „Sofortgeld“ und „Soforthilfe“ abzuholen. Die Programme dienen dazu, den Betroffenen Liquidität für Ersatzbeschaffungen an Hausrat und Betriebsvermögen zu verschaffen. Sie stehen Privatleuten, aber auch Unternehmen, Freiberuflern und Land- und Forstwirten offen. Später müssen die Leistungen mit anderen Förderprogrammen, Spenden und Versicherungen verrechnet werden.
„Unsere Prämisse ist: so schnell wie möglich und so unbürokratisch wie möglich zu helfen“, berichtet Landrat Sebastian Gruber, der sich auch immer wieder die Anliegen der Wartenden schildern ließ. Alle Daten zu den betroffenen Gebieten waren vom Landratsamt schon im Vorfeld über die Gemeinden gesammelt worden, um die Anträge nach Möglichkeit auch sofort verbescheiden zu können. Dazu waren Mitarbeiter aus verschiedenen Bereichen der Behörde eingesetzt. Ein Besprechungszimmer war eigens zu einem improvisierten Großraumbüro mit vier Besprechungseinheiten umfunktioniert worden. Heute kamen noch weitere zwei Büros dazu. „Es ist durchaus schön zu erleben, wie die Mitarbeiter quer durch das ganze Haus zusammenhelfen, um unsere Bürger bestmöglich zu bedienen“, freut sich der Landrat.

Auch heute Freitag geht die Auszahlung ab 08:00 Uhr in den Räumen des Dienstgebäudes Wolfstein bis 17.00 Uhr weiter. Barauszahlungen sind zu diesen Zeiten dort auch noch am Montag und Dienstag möglich. Anträge auf „Sofortgeld“ und „Soforthilfen“ können beim Landratsamt danach weiterhin bis zum 31.12.2016 gestellt werden. Die Leistungen werden dann überwiesen.
Wer nicht ins Landratsamt kommen kann oder möchte, kann den Antrag auf der Website des Landratsamtes herunterladen und auch schon jetzt ausgefüllt per Post schicken. Er erhält die Leistungen dann per Überweisung.

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