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Dienstag, April 30, 2024

Geflügelpfest – Aufhebung der Stallpflicht in den Risikogebieten in FRG

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FRG. Die Risikobewertung zur Vogelgrippe (HPAI) der Fachstellen des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wurde vor wenigen Tagen aktualisiert.
Laut LGL ist das Risiko einer Einschleppung der HPAI durch Wildvögel in bayerische Hausgeflügelbestände nur mehr mäßig bis gering. Das baldige Ende des Frühjahrsvogelzugs, die deutliche Zunahme der Außentemperaturen und damit auch die höhere Sonneneinstrahlung, die zu einer schnelleren Abtötung der Erreger führt, bewirken eine sinkende Neuinfektionsrate in Bayern.

Die Risikobewertung für den Landkreis Freyung-Grafenau ergab, dass auch bei uns im Landkreis die Aufstallungspflicht für Geflügel in Risikogebieten aufgehoben werden kann.
Trotzdem sind einzelne HPAI-Fälle auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich – so gab es in den letzten Wochen z. B. in Polen und Tschechien noch eine Reihe von Fällen bei Hausgeflügel und Wildvögeln. Die in der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Freyung-Grafenau angeordneten Schutzmaßregeln (Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen, Fütterungsverbot für Wildvögel, zusätzliche Regelungen über ergänzende Aufzeichnungen in einem Register) behalten deshalb weiterhin ihre Gültigkeit.

Alle Geflügelhalter im Landkreis sind aufgefordert, weiterhin darauf zu achten, das eigene Geflügel mit geeigneten Maßnahmen zu schützen:

  • Die gesetzlich vorgeschriebenen Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Haus- und Nutzgeflügelbestandes müssen beachtet und eingehalten werden (Ställe und Ausläufe gegen unbefugten Zutritt sichern und selbst nur mit separater Schutzkleidung betreten, geeignete Schadnagerbekämpfung …).
  • Besondere Vorsicht ist bei Tieren mit Auslauf bzw. in Freilandhaltung nötig (möglichst Überdachung des Auslaufs, wildvogelsichere Futterlagerung und Fütterung …).
  • Der direkte Kontakt von Haus- und Nutzgeflügel zu Wildvögeln, v. a. Wassergeflügel, ist zum Schutz der eigenen Tiere zu verhindern.
  • Große Vorsicht ist zudem beim Zukauf von Lebendgeflügel geboten (Geflügel nur aus zuverlässigen Quellen kaufen, Tiergruppen anfangs separat halten …).

Bei Fragen steht Ihnen das Team des Veterinäramtes unter der Mailadresse vetamt@landkreis-frg.de oder unter der Telefonnummer 08551 57 380 zur Verfügung.

Hilfreiche Checklisten und Broschüren können beispielsweise auch über die Internetseite des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) oder des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) heruntergeladen werden.

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