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Sonntag, Mai 5, 2024

Freude über niederbayerisches Verwaltungsgericht

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Strukturpolitik der Staatsregierung erfüllt Initiative der niederbayerischen Kreisverbände – Freude über Wahl des Standortes Freyung

FRG / Spiegelau. Die Junge Union Freyung-Grafenau zeigt sich hoch erfreut über die Ankündigung der Bayerischen Staatsregierung zur Gründung eines niederbayerischen Verwaltungsgerichts sowie dessen Ansiedlung im Landkreis Freyung-Grafenau. Durch diese strukturpolitische Maßnahme wird auch ein zentrales Anliegen zahlreicher niederbayerischer JU-Kreisverbände umgesetzt, wie Kreisvorsitzender Christoph Weishäupl und Amtsvorgänger Daniel Traxinger zufrieden feststellen.

Mit der Schaffung eines eigenständigen Verwaltungsgerichts für den Regierungsbezirk Niederbayern wird nicht nur eine Entlastung der bestehenden Verwaltungsgerichte, insbesondere des Standorts Regensburg, erwirkt, sondern auch eine historische Ungleichheit beseitigt, so Kreisvorsitzender Christoph Weishäupl. Bis dato stellt Niederbayern den einzigen der sieben bayerischen Regierungsbezirke dar, welcher über kein eigenes Verwaltungsgericht verfügt. Mit der damit verbundenen Schaffung von 40 Arbeitsplätzen am Standort Freyung werde zudem weiter an einer gezielten Stärkung des ländlichen Raumes gearbeitet und das erfolgreiche Konzept der Behördenverlagerungen fortgeführt, so Weishäupl weiter.

Bezirksvorstandsmitglied Sebastian Graup zeigt sich erfreut, dass mit der Gründung eines niederbayerischen Verwaltungsgerichts auch eine Forderung der Jungen Union Bayern zur Umsetzung kommt, welche aus der Region initiiert wurde. Auf Antrag von sechs niederbayerischen Kreisverbänden, darunter Freyung-Grafenau, Passau und Regen, befasste sich die JU-Landesversammlung bereits vor zwei Jahren mit diesem Thema und versah die Forderung schließlich mit einem zustimmenden Votum, wodurch diese in das Programm der JU Bayern aufgenommen wurde. Ähnliche Initiativen gab es u. a. auch durch den juristischen Arbeitskreis der CSU in der Region.

Im Rahmen der jüngsten Kreisausschusssitzung, welcher auch Spiegelaus Bürgermeister Karlheinz Roth beiwohnte, forcierte die Junge Union ihre Maßnahmen für den Kommunalwahlkampf. Spiegelaus Bürgermeister Karlheinz Roth, selbst ehem. stellvertretender Landesvorsitzender der JU Bayern und erfahrener Wahlkämpfer, stand den Kreistagskandidatinnen und -kandidaten beratend zur Seite und berichtete über seine Erfahrungen. Er motivierte die Mitglieder der Jungen Union weiter an ihrem aktiven Engagement festzuhalten. Bereits in jungen Jahren könne man in der Kommunalpolitik vieles bewegen, so Roth. Auch Strukturmaßnahmen wie die nun bevorstehende zweite Welle von Behördenverlagerungen bedürfe einer weitsichtigen Planung und Begleitung vor Ort.


Begründungsschreiben des Antrags an die Landesversammlung 2018:

„Niederbayern ist derzeit der einzige der sieben bayerischen Regierungsbezirke ohne ein eigenes Verwaltungsgericht. Der Regierungsbezirk Niederbayern fällt seit 1946 in den Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsgerichts Regensburg (vgl. Art. 1 Abs. 2 Nr. 2 AGVwGO). Diese Doppelzuständigkeit hat historische Gründe: Zum Ende der Weimarer Republik wurden in Bayern im Zuge der sog. Staatsvereinfachung die Regierungen von Niederbayern und der Oberpfalz in Regensburg und von Oberfranken und Mittelfranken in Ansbach zusammengelegt, wofür unter anderem finanzielle Gründe eine Rolle spielten. Bei der Neuregelung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Bayern wurden die Sitze der Verwaltungsgerichte im Jahr 1946 entsprechend der Sitze der Regierungen verteilt, weshalb Oberfranken und Niederbayern zunächst unberücksichtigt blieben. Nachdem im Jahr 1948 die Zusammenlegung der Regierungsbezirke rückgängig gemacht wurde, erhielt im Jahr 1949 auch Oberfranken ein Verwaltungsgericht in Bayreuth. Allein Niederbayern ging leer aus, obwohl auch hier eine Rückkehr zu einem eigenständigen Regierungsbezirk stattfand. Wiederum gaben dafür vor allem Kostengründe den Ausschlag. Niederbayern galt damals ohnehin als „bayerisches Armenhaus“. Offensichtlich war die Politik damals der Meinung, dass es für eine strukturschwache Region keines eigenen Verwaltungsgerichts bedarf.

Die historischen Gründe sind allesamt längst überholt: Niederbayern hat einen Wandel durchgemacht von einer mehr oder weniger rein bäuerlich geprägten Region hin zu einem prosperierenden Wissenschafts- und Industriestandort, der den Vergleich mit anderen europäischen Regionen nicht zu scheuen braucht. Inzwischen ist Niederbayern bayern-, deutschland- und europaweit Wohlstands- und Vorzeigeregion, was sich seit den 1950er Jahren unter anderem in einem Bevölkerungszuwachs von ca. 180.000 Menschen widerspiegelt – zurecht ist die Rede von einer „Premiumregion“.

Es ist überfällig, den historisch verursachten Benachteiligungszustand Niederbayerns zu beenden und für ca. 1,2 Millionen Niederbayern ein eigenes Verwaltungsgericht zu schaffen. Gerade erst hat der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags den Weg freigemacht für 50 neue Verwaltungsrichterstellen und 32 Verwaltungsstellen, weil der Geschäftsanfall bei den bestehenden Verwaltungsgerichten kaum noch zu bewältigen ist, nicht zuletzt wegen eines enormen Anstiegs von Klagen gegen Asylbescheide. Der dauerhafte Überlastungszustand wirkt sich dramatisch auf die Verfahrensdauer aus, was wiederum auch gravierende Nachteile für die wirtschaftliche Entwicklung Niederbayerns hat, etwa wenn es um Rechtsstreitigkeiten bei Baumaßnahmen geht. Von einer Reduktion der Verfahrensdauer bei verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten würde im Übrigen auch die Bevölkerung in der Oberpfalz profitieren, weil das Verwaltungsgericht Regensburg deutlich entlastet würde.“


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