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Sonntag, April 28, 2024

Förderung nichtstaatlicher Wasserbaumaßnahmen

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MdL Manfred Eibl informiert zu Fördermöglichkeiten bei der Umsetzung von Ausbauvorhaben zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern sowie Vorhaben zur Verbesserung des natürlichen Rückhalts

München / Perlesreut. Der Abgeordnete der Freie Wähler Landtagsfraktion Manfred Eibl weist darauf hin, dass der Freistaat Bayern wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) durch Zuwendungen fördert. Den Kommunen stehen umfangreiche Förderangebote für Ausbaumaßnahmen an Gewässern 3. Ordnung zur Verfügung. Auch die konzeptionellen Vorarbeiten dazu werden gefördert.

Worum geht es? Das Bayerische Wassergesetz (BayWG) teilt die oberirdischen Gewässer in Bayern in drei Kategorien nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung ein. Danach richtet sich auch die grundsätzliche Zuständigkeit für diese Gewässer (d.h. die Verpflichtung zum Ausbau und zur Unterhaltung der Gewässer). Gewässer dritter Ordnung sind zumeist kleine Gewässer und Bäche und für den Ausbau und deren Unterhaltung sind meist die Gemeinden zuständig. Dafür erhalten die Kommunen nun finanzielle Unterstützung.

Unter anderem besteht die Möglichkeit, Maßnahmen zur Gewässerentwicklung durch:

  • Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen
  • Verbesserung / Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit,
  • Verbesserung der hydromorphologischen Bedingungen,
  • Verbesserung des Wasserrückhalts zu fördern.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen trägt zu Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie bei und hilft, den guten Zustand der Gewässer bis spätestens 2027 zu erreichen. Um bei den Kommunen das Interesse für solche Maßnahmen zu erhöhen, wurde der Zuwendungssatz von 75 % auf 90 % angehoben. Zusätzlich wurde die Möglichkeit eröffnet Maßnahmen mit zu fördern, die dazu dienen, naturnahe Gewässer für die Allgemeinheit erlebbar zu machen (die so genannte Sozialfunktion). „Das ist sehr erfreulich, denn die Ausgaben dafür werden bis zu einer Höhe von maximal 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben der Maßnahmen zur Gewässerentwicklung gefördert“ so Eibl.

Manfred Eibl verweist darauf, dass sich Kommunen jederzeit an die zuständigen Wasserwirtschaftsämter wenden können, um die Einzelheiten bezüglich der Abwicklung der Förderung zu erfahren.

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