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Montag, April 29, 2024

Erneut Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Coronavirus aufgrund steigender Fallzahlen in Passau

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Beschränkungen in mehreren Bereichen

Passau (Stadt). Im Stadtgebiet Passau wurde in den vergangenen Tagen ein besonders starker Anstieg der Corona-Neuinfektionen verzeichnet. Gestern hat die Stadt Passau nach Berechnung und Information des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bei der 7-Tages-Inzidenz den Signalwert von 35 überschritten. Der Wert liegt derzeit bei 35,98/100.000. Es ist deshalb erforderlich, eine Allgemeinverfügung mit konkreten Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens zu erlassen. Die Allgemeinverfügung wird heute noch bekanntgemacht und tritt ab heute Samstag, 17.10.20, 0.00 Uhr, in Kraft.
Oberbürgermeister Jürgen Dupper: „Leider hat auch Passau erneut einen deutlichen Anstieg bei den Neuinfektionen zu verzeichnen. Wichtig ist, diesen Trend mit noch moderaten Maßnahmen aufzuhalten, um weitaus massivere Einschränkungen, die uns bei Erreichen einer 7-Tages-Inzidenz ab dem Wert 50 drohen würden, zu verhindern. Ich appelliere deshalb an die Vernunft eines jeden Einzelnen – beachten Sie die Hygieneregeln, halten Sie Abstand und gehen Sie verantwortungsvoll mit Ihrer Gesundheit, aber auch mit der Ihrer Mitmenschen um.“

Zusammengefasst enthält die Allgemeinverfügung folgende Regelungen:

  1. Ausweitung der Maskenpflicht
    Es wird eine Maskenpflicht überall dort eingeführt, wo Menschen dichter als 1,5 Meter und/oder länger als 15 Minuten zusammenkommen. Dies gilt insbesondere
    – auf stark frequentierten Plätzen. Im Stadtgebiet Passau sind dies der gesamte Innenstadtbereich sowie der Ensemblebereich der Altstadt. Ein entsprechender Plan wird mit der Allgemeinverfügung veröffentlicht. Hinweisschilder werden im öffentlichen Raum angebracht.
    – auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (z.B. Fahrstühle, Kantinien, Eingangsbereiche von Hochhäusern etc.);
    – in allen öffentlichen Gebäuden;
    ferner, jeweils auch am Platz bzw. während der gesamten Veranstaltungsdauer
    – in Bildungsstätten und bei Präsenzveranstaltungen der Universität Passau
    – für Zuschauer bei Trainings- und Wettkampfbetrieb in Sportstätten und bei sportlichen Veranstaltungen sowie
    – auf Tagungen, Kongressen, Messen
    – in Kulturstätten.

Die Maskenpflicht an den Schulen ab der 5. Klasse auch im Unterricht gilt aufgrund des bestehenden Rahmenhygieneplans für Schulen bei Überschreitung des 7-Tages-Inzidenzwertes von 35 ebenfalls.

  1. Private Treffen
    Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen begrenzt.
  2. Gastronomiebetriebe
    Es wird eine Sperrstunde um 23 Uhr in der Gastronomie eingeführt.
  3. Alkoholverbot
    Auf öffentlichen Plätzen gilt ab 23 Uhr Alkoholverbot. Öffentlicher Platz ist jede allgemein zugängliche Fläche, insbesondere der Bereich der Bürgersteige, Parkanlagen und Parkplätze. Das Alkoholverbot umfasst insbesondere das Niederlassen zum Konsum. Ebenso ab 23 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol mehr verkauft werden.
  4. Veranstaltungen
    Für Veranstaltungen in der Stadt Passau, die üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angeboten oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden (insbesondere Privatveranstaltungen wie z. B. Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage sowie Vereins- und Parteisitzungen) und nicht öffentliche Versammlungen gilt eine Teilnahmebegrenzung von maximal 50 Personen in geschlossenen Räumen oder bis zu 100 Personen unter freiem Himmel. Dies gilt auch, wenn derartige Veranstaltungen in Gaststätten stattfinden.

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum Ablauf des Freitag, 23.10.2020 und kann im Laufe des heutigen Nachmittags unter www.passau.de abgerufen werden.

Für Nachfragen richtet die Stadt Passau am morgigen Samstag, 17.10.20 von 8 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 396-390 ein Bürgertelefon ein.

Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

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