0.4 C
Hutthurm
Freitag, April 26, 2024

Endlagersuche: Zwischenbericht ‚Teilgebiete‘ wurde veröffentlicht

Lesestoff

Zwischenstand der Arbeiten der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)

Wie angekündigt, hat nun die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ihren Zwischenbericht ‚Teilgebiete‘ heute veröffentlicht. Es ist somit der erste Meilenstein auf dem Weg zu einem Atommüllendlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland.

Gemäß Standortauswahlgesetz (StandAG) sind Teilgebiete die Gebiete, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle erwarten lassen. Um dies zu bestimmen, hat die BGE die im StandAG definierten Ausschlusskriterien (AK), Mindestanforderungen (MA) und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (geoWK) mit Hilfe der vorhandenen Datenbasis angewendet. Wie zu erwarten war, wurde weder der Freistaat Bayern als Ganzes und somit auch der Bayerische Wald (Saldenburger Granit) per se von der Landkarte gestrichen.

Die weiße Landkarte, die am Anfang des Standortauswahlverfahrens stand, wurde jetzt bunter. Die Karte (siehe nachstehend) zeigt nun auf, welche Gebiete in Deutschland bei der Endlagersuche schon jetzt ausgeschlossen werden können, also all jene Gebiete, die farblich nicht unterlegt wurden. Diejenigen Gebiete, die farblich gekennzeichnet wurden, werden jetzt im weiteren Verfahren näher untersucht – insgesamt sind es 90 Teilgebiete.

Übersichtskarte ‚Teilgebiete‘ – alle Gebiete in Farbe werden weiterhin geprüft (Quelle: BGE)

Steffen Kanitz, Geschäftsführer der BGE und zuständig für den Bereich Standortauswahl: „Wichtig ist: Dieser Zwischenbericht ‚Teilgebiete‘ ist kein abschließendes Ergebnis, sondern ein erster Zwischenstand. ‚BürgerInnen sollen schon einen umfangreichen Einblick in unsere Arbeit erhalten, bevor Fakten geschaffen werden.“

Mit der Veröffentlichung dieses Zwischenberichts ist es auch gleichzeitig der Startschuss für das erste gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsformat, die Fachkonferenz Teilgebiete und eröffnet damit weitere Möglichkeiten der Einflussnahme. Die Fachkonferenz Teilgebiete wird am 17. und 18. Oktober 2020 stattfinden.

Der Bayerische Wald mit dem Wirtsgesteinstyp und Konfiguration ‚Kristallines Wirtsgestein im Grundgebirge‘ befindet sich im Teilgebiet 013 im jetzt veröffentlichten Zwischenbericht. Das Teilgebiet erstreckt sich von Südwesten über Baden-Württemberg und Bayern im Süden von Deutschland. Es umfasst damit eine Gesamtfläche von 36 836 km2.

Teilgebiet 013; u.a. Gebiete in Bayern (Quelle: BGE)

Die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien in diesem Gebiet ergab folgendes Ergebnis:

Neun der elf Kriterien wurden nach dem Referenzdatensatz Kristallingestein (BGE 2020b) bewertet, dabei sind sieben Kriterien mit „günstig“ und zwei Kriterien mit „nicht günstig“ bewertet. Das „Kriterium zur Bewertung der Konfiguration der Gesteinskörper“ wurde für das vorliegende Gebiet mit „günstig“ bewertet. Das „Kriterium zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge“ wurde mit „bedingt günstig“ bewertet. Zusammenfassend: Die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien lässt insgesamt eine günstige geologische Gesamtsituation für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle erwarten.

(Quelle: BGE)

Wie geht es nun weiter?

Wie bereits erwähnt, wird die BGE diese Ergebnisse u.a. während der Auftaktveranstaltung der Fachkonferenz Teilgebiete, die am 17. und 18. Oktober 2020 stattfinden wird, öffentlich präsentieren und erläutern. Diese sowie die sich noch anschließenden Veranstaltungen im Februar, April und Juni 2021 werden vom BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) als Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung und als Dienstleister für die Fachkonferenz Teilgebiete organisiert.

Ziel der BGE ist es, Nachvollziehbarkeit und größtmögliche Transparenz herzustellen. Bürgerinnen und Bürger können dann weitere Hinweise geben, Vorschläge und Anmerkungen machen, die in die weitere Arbeit der BGE und in den Vorschlag zu übertägig zu erkundenden Standortregionen einfließen können. Die Entscheidung darüber, welche Gebiete es schlußendlich sein werden, trifft jedoch der Bundesgesetzgeber am Ende der ersten Phase des Suchverfahrens.

Wir befinden uns nach wie vor ‚erst‘ in der ersten Phase! (Quelle: BGE)
- Werbung-

More articles

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

- Anzeige -

Letzte Beiträge