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Sonntag, Mai 5, 2024

Ende der „Zwei-Klassen-Rettungsgesellschaft“

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Alle ehrenamtlichen Rettungskräfte in Bayern haben künftig bei Einsätzen dieselben Rechte. Dabei geht es um den Anspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz, die Fortzahlung des Gehalts und die Erstattung von einsatzbedingten Kosten. Der SPD-Landtagsabgeordnete Bernhard Roos begrüßt den mehrheitlichen Beschluss des Antrags seines Parteikollegen und Katastrophenschutzexperten Dr. Paul Wengert – gegen den ursprünglichen Widerstand der CSU.

„Eigentlich ist die Rettungshelfergleichstellung aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit und längst überfällig“, freut sich MdL Bernhard Roos. „Aber die CSU-Fraktion im Landtag hat unsere Forderung über ein Jahr lang blockiert. Sie wollte die Ansprüche der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer von der jeweiligen Haushaltslage abhängig machen. Erst jetzt schließt sie sich unserem Vorschlag an.“
Bislang lautet die gesetzliche Regelung, dass Rettungskräfte nur dann Ansprüche haben, wenn sie direkt von der Leitstelle angefordert wurden. In Zukunft werden alle Helfer im Einsatz wie die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren behandelt. Wengert freut sich über diesen Erfolg der SPD für die Rettungshelfer: „Es lohnt sich, hartnäckig zu bleiben. Die Retter leisten einen so wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft, dass sie unsere Unterstützung mehr als verdienen.“ Roos verweist hier vor allem auf den großen Einsatz in den vergangenen Wochen im Rahmen der Hochwasserlage im Landkreis Rottal-Inn. „In Notfallsituationen fehlt die Zeit, auf das O.K. des Arbeitgebers zu warten.“, und: „Im Einsatz sollen die Rettungskräfte die Köpfe frei haben und nicht um Lohnfortzahlungen bangen müssen.“

Dem beschlossenen Antrag zufolge muss nun die Staatsregierung einen Gesetzentwurf erarbeiten, der die Helfergleichstellung umsetzt. Wengert mahnt: „Ich erwarte, dass dies schnellstmöglich geschieht. Die Rettungskräfte in Bayern haben ein Anrecht auf eine gerechte Behandlung.“

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