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Montag, April 29, 2024

Ehrenamtlich für den Naturschutz arbeiten: Bewerber gesucht

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Interessenten für Naturschutzwacht, Fledermaus-, Hornissen- oder Biberberatung können sich ab sofort melden

Landkreis Passau. Ehrenamtlich Einsatz zeigen als Naturschutzwächter, Fledermaus-, Hornissen- oder Biberberater? Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Passau sucht für diese Aufgaben Mitarbeiter im Zuständigkeitsbereich verschiedener Gemeinden.

Voraussetzungen für alle ehrenamtlichen Tätigkeiten im staatlichen Naturschutz sind: Einwandfreier Leumund, Mobilität im Zuständigkeitsbereich, Aufgeschlossenheit für Belange des Natur- und Artenschutzes, hohe Konfliktfähigkeit und vermittelndes Auftreten, körperliche Belastbarkeit und PC-Kenntnisse. Die Tätigkeiten sind interessant, abwechslungsreich, verantwortungsvoll und erfolgen in regelmäßiger Abstimmung mit dem Landratsamt Passau (Sachgebiet Naturschutz). Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung sowie Kilometergeld gewährt.

Weitere Informationen finden sich in der Ehrenamtsbörse des Landkreis Passau (www.landkreis-passau.de), in der alle Bereiche nochmals detailliert beschrieben sind. Bewerbung (Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Foto) sollten bis spätestens 1. Oktober 2022 beim Landratsamt Passau, Sachgebiet 51, Domplatz 11, 94032 Passau oder per Email an naturschutzbehoerde@landkreis-passau.de eingehen.

Das sind die Aufgaben

Naturschutzwacht

  • arbeitet ehrenamtlich für die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt
  • klärt auf, berät Bürgerinnen und Bürger
  • ist Bindeglied zwischen Bevölkerung und Verwaltung
  • vermittelt Zusammenhänge in der Natur
  • führt interessierte Gruppen in die Natur, beispielsweise Kindergärten und Schulklassen
  • fördert das Verständnis für Naturschutz und Landschaftspflege
  • erfasst und meldet den Behörden Veränderungen in der Natur
  • beteiligt sich aktiv an Artenschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen

Fledermausberater

  • Kontrolle der bekannten Fledermausquartiere
  • Aufklärung und Beratung der Quartierbesitzer bei Fragen und Problemen
  • Überprüfungen von Erstmeldungen neuer Quartiere
  • gegebenfalls Erstaufnahme und Versorgung verletzter Tiere

Hornissenberater

  • Beratung von Bürgern und Kommunen über Biologie, den Wert und den gesetzlichen Schutz der Hornissen
  • Im Einzelfall führt die Hornissenberaterin oder der Hornissenberater die Versetzung der Nester durch oder entscheidet über die Zulässigkeit einer unvermeidbaren Tötung

Biberberater

  • Kenntnis der Bibervorkommen im Zuständigkeitsbereich
  • Beratung von Bürgern und Kommunen über Verbreitung, Lebensweise, Schadbilder und mögliche Abhilfemaßnahmen
  • Mitwirkung bei der Abwicklung von Ausgleichszahlungen für Biberschäden
  • Verteilung von Schutzmaterial (z.B. Verbissschutz, Elektrozäune)
  • Mitwirkung bei Vergrämungs- und Abfangmaßnahmen
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