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Mittwoch, Mai 1, 2024

Die erste Corona-Schutzimpfung ist zugelassen

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In Deutschland beginnen die ersten Impfungen am 27. Dezember

Berlin. Für den Impfstoff von Biontech und Pfizer hat die EU-Kommission am 21. Dezember 2020 die Zulassung erteilt. Grundlage dafür ist eine entsprechende Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur. Bereits am 27. Dezember sollen die Impfungen in den Bundesländern beginnen. Dabei liegt der Schwerpunkt zunächst auf den Alten- und Pflegeeinrichtungen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Bis Ende dieses Jahres werden über 1,3 Millionen Impfdosen an die Bundesländer ausgeliefert und von diesen an die Impfteams verteilt.“

Wer wird zuerst geimpft?

Das Bundesgesundheitsministerium hat in einer Rechtsverordnung (Link, Bundesgesundheitsministerium) die Reihenfolge der Impfungen festgelegt. Diese beruht auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts. Diese Rechtsverordnung soll rückwirkend ab 15. Dezember 2020 in Kraft treten. Nachdem der Impfstoff in ersten Phasen nicht ausreichend zur Verfügung stehen wird, um alle Menschen zu impfen, musste eine Priorisierung festgelegt werden.

Zuerst werden sich also die über 80-Jährigen sowie die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und Einrichtungen für geistig Behinderte impfen lassen können. Auch das Personal dieser Häuser sowie Menschen, die einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, gehören zu der ersten Gruppe.

Höchste Priorität haben somit:

  • Über 80-Jährige
  • Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  • Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, Corona-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen (vor allem Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin)

Wie die Bundesregierung weiter mitteilt, sollen bis Ende Januar 2021 deutschlandweit drei bis vier Millionen Impfdosen zur Verfügung stehen. Alle Lieferungen werden nach ihrem Bevölkerungsanteil an die Bundesländer verteilt. Für das gesamte erste Quartal wird mit elf bis 13 Millionen Impfdosen gerechnet.

Sollten alle Imfstoff-Kandidaten zugelassen werden, erhält Deutschland voraussichtlich insgesamt 300 Millionen Dosen. Diese Zahl ergibt sich aus der Anzahl von Dosen, die Deutschland aus den Verträgen der EU erhält und den Impfstoffdosen, die von deutschen Herstellern zur Verfügung gestellt werden, die eine Förderung erhalten haben.

Was kostet mich die Impfung?

Unabhängig vom Versicherungsstatus wird die Impfung kostenlos sein. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund. Die Länder tragen gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung die Kosten für den Betrieb der Impfzentren.

Wird eine zweite Impfung notwendig?

Es ist davon auszugehen, dass bei den am weitesten fortgeschrittenen Impfstoff-Kandidaten zwei Impfdosen im Abstand von wenigen Wochen für den Aufbau eines Immunschutzes notwendig werden.

Wird es einen eigenen Impfstoff für Kinder geben?

Die Impfstoffe stehen zunächst nur für Erwachsene zur Verfügung, da sie bei Kindern und Jugendlichen noch nicht genügend auf Wirksamkeit und Sicherheit untersucht werden konnten. Schon allein aus ethischen Gründen sind Kinder nicht für frühe Tests vorgesehen. Auch muss vor der klinischen Prüfung an Kindern sichergestellt sein, dass in den Studien bei Erwachsenen keine schwerwiegenden Nebenwirkungen aufgetreten sind. Zudem scheinen Kita- und Grundschulkinder, nach allen bisherigen Erkenntissen, das Infektionsgeschehen nicht in besonderer Weise anzutreiben und erkranken weniger häufiger und stark als Erwachsene.

Und es gilt weiterhin; eine Impfpflicht wird es nicht geben.

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