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Samstag, Mai 4, 2024

Ausbreitung der Geflügelpest

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Landkreis Deggendorf erlässt Allgemeinverfügung

Deggendorf. Seit Ende Oktober verzeichnet Deutschland eine steigende Zahl von Fällen der Geflügelpest bei Wildvögeln mit dem hochpathogenen TYP H5N8. Mittlerweile hat sich das Virus in viele Bundesländer ausgebreitet, darunter auch Bayern. So wurde das Virus in den Landkreisen Passau, Landsberg am Lech, Haßberge und Starnberg bei Wildvögeln nachgewiesen. Vereinzelt sind in Deutschland auch bereits Erkrankungen bei Nutzgeflügelhaltungen aufgetreten, zuletzt im Landkreis Bayreuth.

Die Geflügelpest oder Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, auch Vogelgrippe genannt) ist eine häufig tödlich verlaufende Viruserkrankung von Vögeln. Wasservögel können auch nur geringfügige oder keine Symptome zeigen, spielen aber bei der Verbreitung der anzeigepflichtigen Tierseuche eine wichtige Rolle. Hühner und Puten sind besonders anfällig. Ausgelöst wird die Erkrankung durch hochpathogene aviäre Influenzaviren (HPAIV).

Flüsse zählen zu den Hauptzugrouten von Wildvögeln und die angrenzenden Feuchtgebiete werden bevorzugt als Rastplätze genutzt. Unter diesem Aspekt und dem bereits erfolgten Nachweis des Erregers bei Wildenten im Nachbarlandkreis (Passau) ist besondere Vorsicht geboten.

Die Übertragung von Influenzaviren bei Geflügel erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder durch Kontakt mit Kot und anderweitig viruskontaminierten Materialien, wie etwa Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutzkleidung.

Aus diesem Grund hat der Landkreis Deggendorf eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Einhaltung der bereits für Großgeflügelbetriebe > 1000 Stück Geflügel geltenden Biosicherheitsmaßnahmen auf Klein- und Hobbyhaltungen ausdehnt, um den Eintrag oder die Verschleppung des Virus in bzw. aus Nutzgeflügelbestände(n) zu vermeiden.

Für Halter von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) bis 1000 Stück gelten u.a. strenge Regeln für den Zutritt zu den Ställen, u.a. die Nutzung von Schutzkleidung, konsequente Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen und Gerätschaften und eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung.

Weiterhin sind Ausstellungen, Märkte und Schauen bei denen Geflügel (Enten, Fasane, Gänse, Hühner, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner und Wachteln) und gehaltene Vögel anderer Arten verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden im Landkreis Deggendorf verboten.

Für Wildvögel (Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel) gilt ein allgemeines Fütterungsverbot im gesamten Landkreis Deggendorf.

Dieses Verbot betrifft ausdrücklich nicht die Winterfütterung von Singvögeln.

Eine generelle Aufstallpflicht für Geflügel besteht im Landkreis Deggendorf derzeit noch nicht.

Die Allgemeinverfügung tritt ab 03.02.2021 in Kraft.

In diesem Zusammenhang weist das Veterinäramt Deggendorf auf die Anzeigepflicht von gehaltenem Geflügel hin. Soweit noch nicht geschehen, haben Geflügelhalter ihre Haltung dem Veterinäramt Deggendorf anzuzeigen.

Ein entsprechendes Anzeigeformular sowie weitere Informationen zur Geflügelpest, Merkblätter für Kleingeflügelhalter und der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung können auf der Homepage des Landratsamt Deggendorf (https://www.landkreis-deggendorf.de ) abgerufen bzw. eingesehen werden. Bei weiteren Fragen können Sie sich an das Veterinäramt Deggendorf Tel: 0991 / 3100 – 201 wenden.

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