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Sonntag, Mai 5, 2024

Corona-Kontrollen – mehrere Verstöße am Wochenende

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Konsequente Kontrollen durch die Polizei

Niederbayern. Auch am vergangenen Wochenende hat die Polizei Niederbayern die Einhaltung der geltenden Corona-Beschränkungen kontrolliert. Obschon sich die Bevölkerung vielfach an die Vorschriften hält, mussten trotzdem wieder mehrere Verstöße festgestellt werden – darunter auch zwei größere Geburtstagsfeiern.

Die Beamten der niederbayerischen Polizei führten am Wochenende (29. bis 31.01.2021) insgesamt knapp 1.600 Kontrollen im Zusammenhang mit der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung durch. In 201 Fällen musste ein Fehlverhalten geahndet werden. Schwerpunkte bildeten dabei die Regelungen zur Ausgangssperre sowie den Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen.

Besonders seien zwei Familienfeiern zu nennen, die sich am Sonntagnachmittag ereignet haben. Zunächst wurde der Polizei mitgeteilt, dass im Bereich Reisbach (Lkr. Dingolfing-Landau) in einem Wohnhaus offenbar eine Party stattfindet. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass dort mehrere Familienangehörige im Alter zwischen 18 und 49 Jahren zum Feiern von drei Geburtstagen zusammengekommen waren. Da die Personen vielfach aus unterschiedlichen Haushalten stammten, wurden 13 Anzeigen wegen Verstößen gegen die geltenden Corona-Regeln erstellt.

Ein ähnlicher Sachverhalt ereignete sich kurz darauf. Im Bereich Hengersberg (Lkr. Deggendorf) sollen ebenfalls mehrere Feiernde in einem Privathaus zusammen gekommen sein. Auch dort hat die polizeiliche Überprüfung ergeben, dass sich aus unterschiedlichen Haushalaten stammende Personen im Alter zwischen 18 und 36 Jahren zu einer Geburtstagsfeier getroffen haben – elf Anzeigen wegen dem Nichteinhalten der geltenden Infektionsschutzbeschränkungen waren das Resultat.

Wie die Polizei Niederbayern weiter mitteilt, werden von den Betroffenen immer wieder angegeben, die geltenden Beschränkungen nicht gekannt zu haben; insbesondere, dass momentan grundsätzlich nur ein Zusammenkommen von Personen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person zulässig ist. Deshalb bittet das Polizeipräsidium Niederbayern in diesem Zusammenhang die Bürger, sich zu den geltenden Vorgaben regelmäßig zu informieren. Dies ist beispielsweise möglich auf der eingerichteten Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration:

https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

Die Einhaltung der verordneten Maßnahmen wird durch die niederbayerische Polizei auch weiterhin kontrolliert und Verstöße werden konsequent einer Verfolgung zugeführt.

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