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Mittwoch, Mai 8, 2024

Corona in Niederbayern – Wochenrückblick

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Straubing/Niederbayern. Die Polizei Niederbayern kann auf eine ruhige Woche in Zusammenhang mit den Infektionsschutzregularien zurückblicken. Für das kommende Wochenende sind mehrere Versammlungen in Zusammenhang mit der Coronapandemie angemeldet.

Von Montag, 11.05.2020, 06.00 Uhr, bis heute, Freitag, 06.00 Uhr, hat die niederbayerische Polizei über 4000 Kontrollen durchgeführt. Es mussten 39 Anzeigen wegen Verstößen gegen die Allgemeinverfügung aufgenommen werden. Der Schwerpunkt der Anzeigen lag bei Verstößen gegen die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum.

Ab Montag, 18.05.2020, treten weitere Lockerungen der Infektionsschutzregularien in Kraft, so kann die Gastronomie unter Einhaltung der vorgeschriebenen Auflagen Gäste im Außenbereich bewirten. Am letzten Wochenende fanden in verschiedenen Städten in Niederbayern Versammlungen im Zusammenhang mit der Coronapandemie statt. Auch für das kommende Wochenende wurden in mehreren Städten in Niederbayern Versammlungen angemeldet. Die Polizei bittet Teilnehmer einer Versammlung die festgelegten Auflagen, insbesondere einen erforderlichen Mindestabstand einzuhalten. Die niederbayerischen Polizeidienststellen werden sich mit den zuständigen Versammlungsbehörden eng abstimmen. Um den Schutz der Versammlungsteilnehmer aber auch den von unbeteiligten Personen bestmöglich zu gewährleisten, wird die Polizei an den Versammlungsorten präsent sein. Die Polizei setzt auch ihre allgemeinen Kontrollen zur Überwachung der Allgemeinverfügung fort, wie bisher erfolgt dies mit Maß und Ziel. Die Polizei baut darauf, dass die niederbayerischen Bürgerinnen und Bürger die bisher erreichten Fortschritte bei der Eindämmung der Pandemie nicht gefährden und mit den eingetretenen Lockerungen verantwortungsbewusst umgehen.

Unter www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php

können Sie sich weiterhin zu aktuellen Fragen rund um die Allgemeinverfügung informieren. Hier finden Sie auch Informationen zum Umgang mit der Mund-Nase-Bedeckung. Die dort bereitgestellten Antworten werden regelmäßig aktualisiert. Bitte behalten Sie die aktuelle Regelungslage also stets im Blick.

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