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Freitag, April 26, 2024

Bayerisches Polizeiverwaltungsamt veröffentlicht Jahresstatistik 2020

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Coronabedingt rückläufige Zahlen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten in Bayern | Verkehrsüberwachung rettet Leben

Straubing/Viechtach. Die Corona-Pandemie hat die Jahresstatistik 2020 des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes (PVA) maßgeblich beeinflusst und zu einer reduzierten Zahl polizeilich festgestellter Verkehrsverstöße geführt. Dies machte Timo Payer, der Präsident der Behörde, die für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in ganz Bayern zuständig ist, eingangs der heute vorgestellten Jahresbilanz deutlich. Wer jedoch gar einen tiefgreifenden Sinneswandel der Verkehrsteilnehmer erhofft hatte, sieht sich durch das Zahlenwerk ernüchtert.

Trotz geringerem Verkehrsaufkommen in Corona-Zeiten mussten immer noch 1 596 217 Verwarnungen (2019: 1 895 309) und mehr als 752 008 Bußgeldbescheide (2019: 812 804) verschickt werden. „Auch wenn Briefe unseres Amtes nicht gerade Freudensprünge auslösen dürften, sollte sich jeder bewusst machen, dass Verkehrsüberwachung auch Leben rettet! Denn eine höhere Regelbeachtung bedeutet weniger Tote und Verletzte“, so Payer. Leider würden Regeln aber häufig erst dann beachtet, wenn diese auch kontrolliert würden und gegebenfalls eine Ahndung erfolge.

So mussten 2020 zum Beispiel 1 006 556 Geschwindigkeitsverstöße (2019: 1 110 945) geahndet werden. Diese sind immer noch die Hauptunfallursache für tödliche Verkehrsunfälle. Aber auch die extrem gefährlichen Abstandsunterschreitungen schlugen im Rahmen der technischen Verkehrsüberwachung mit 74 382 Fällen (2019: 100 856) zu Buche. Insbesondere diesen beiden Deliktsgruppen versucht die Bayerische Polizei mit modernster Verkehrsmesstechnik zu begegnen. „Durch häufig wechselnde Standorte muss ständig mit einer Messung gerechnet werden“, erklärt der PVA-Präsident den bayerischen Ansatz zur möglichst effektiven Einwirkung auf die Fahrzeugführer.

Hinsichtlich der Sanktionen machte er auch deutlich: „Bei groben oder beharrlichen Pflichtverletzungen kann neben der Geldbuße auch ein Fahrverbot ausgesprochen werden.“ Dieses „scharfe Schwert“ wurde ini 71 767 Fällen (2019: 72 406) gezückt. Dabei entfiel der „Löwenanteil“ mit gut 53 Prozent auf Geschwindigkeitsverstöße, fast 23 Prozent auf Alkohol- und Drogendelikte und knapp 15 Prozent auf Abstandsunterschreitungen.

Als „völlig verantwortungslos“ bezeichnete Payer die beiden traurigen Höhepunkte der Auswertung für das Jahr 2020:
Ein 43-Jähriger war zur Mittagszeit auf einer Bundesstraße im Bereich Kempten bei erlaubten 100 km/h mit 223 km/h unterwegs.
Besonders schnell wollte offensichtlich auch ein 27-jähriger Transporterfahrer vorwärts kommen. Bei einer Geschwindigkeit von 131 km/h heftete er sich bei Siegsdorf auf der linken Spur einer Autobahn mit lediglich fünf Metern Abstand an den Vordermann. Die in diesem PKW sitzende Polizei machte ihm bei der Anhaltung klar, dass 65,5 Meter hier die deutlich bessere Wahl gewesen wäre.
Beide Fahrer erhielten neben einer saftigen Geldbuße ein dreimonatiges Fahrverbot.

Die Gesamtsumme der im Verwarnungs- und Bußgeldverfahren von den Verkehrsteilnehmern eingezahlten Beträge belief sich 2020 auf knapp 123 Millionen Euro.

Wobei die Einspruchsquote gegen Bußgeldbescheide insgesamt leicht auf 7,45 Prozent (Vorjahr: 6,71 Prozent) anstieg. Dies resultiert primär aus vermehrten Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide im Zusammenhang mit der StVO-Novelle.

Bei der grenzüberschreitenden Verfolgung und Ahndung automatisiert festgestellter Verstöße ausländischer Verkehrsteilnehmer erzielte das Amt mit dem weiteren Ausbau des europaweiten Halterdatenabgleichs (Eucaris) erhebliche Fortschritte. Hier konnten 2020 weitere Länder wie z.B. Polen edv-technisch integriert werden.
Die Vollzahlungsquote im Nachgang zu den Informationsschreiben an die ausländischen Fahrzeughalter lag im Verwarnungsbereich bei 71,93 Prozent, im Bußgeldbereich sogar bei 82,66 Prozent. Dieser Bereich soll zukünftig noch auf weitere Länder ausgedehnt werden.

Mit Blick auf seine Eingangsworte stellte der PVA-Präsident abschließend klar, dass die Bayerische Polizei mit gezielten Maßnahmen auch 2021 an die Einhaltung der Verkehrsregeln erinnern wird. „Wenn wir dabei feststellen könnten, dass sich immer mehr Verkehrsteilnehmer an die Bestimmungen halten würden, wäre es umso erfreulicher“, verlieh er seiner Hoffnung Ausdruck.

Die Statistik 2020 ist als PDF-Datei abrufbar unter https://www.polizei.bayern.de/verwaltungsamt/news/presse/aktuell/index.html/328463.

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