Das Bundesverwaltungsamt entscheidet über Anträge auf Zahlung einer einmaligen Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter.
Zur Durchführung der Richtlinie der Bundesregierung über eine Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter wurde im Bundesverwaltungsamt eine Arbeitsgruppe eingerichtet.
Für die Antragsteller steht eine Service-Telefonhotline unter der Nummer 022899358 – 9800 zur Verfügung. Per E-Mail ist die Arbeitsgruppe unter der folgenden Adresse zu erreichen: AdZ@bva.bund.de.
Die Voraussetzungen zum Erhalt der Leistung sind in der AdZ-Anerkennungsrichtlinie näher geregelt. Diese Richtlinie tritt am 1. August 2016 in Kraft. Am Tag des Inkrafttretens können Sie das Antragsformular und die Richtlinie auf dieser Seite in deutscher Sprache herunterladen.
(Quelle: Bundesverwaltungsamt)