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4,8 Mio. Euro Bedarfszuweisungen fließen in den Landkreis Freyung-Grafenau

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(23. Oktober 2017). Der Landkreis Freyung-Grafenau erhält im Jahr 2017 für außergewöhnliche Belastungen Bedarfszuweisungen in Höhe von 2,0 Mio. Euro. Darüber hinaus fließen 1,0 Mio. Euro nach Neuschönau. 700.000 Euro nach Sankt Oswald Riedlhütte, 600.000 Euro nach Mauth und 500.000 Euro nach Ringelai. Darüber informierten Staatsminister Helmut Brunner, MdL, und der Landtagsabgeordnete Max Gibis die Bürgermeister.

Beide hatten sich bei Finanzminister Dr. Markus Söder und Innenminister Joachim Herrmann immer wieder für die Anträge aus dem Bayerischen Wald eingesetzt. Sie begrüßte die Entscheidungen des Verteilerausschusses ausdrücklich, in dem die kommunalen Spitzenverbänden, sowie das Bayerische Innen- und dem Finanzministerium vertreten sind. „Gerade für Gemeinden, die in eine schwierige Situation geraten sind, hat sich dieses Förderinstrument zu einer hervorragenden Möglichkeit entwickelt, die finanzielle Handlungsfähigkeit zu verbessern“, so Brunner.

Mit der schrittweisen Erhöhung der Mittel von 25 Millionen Euro im Jahr 2012 auf erstmals 150 Mio. Euro im Jahr 2016 und der Beibehaltung des hohen Niveaus im Jahr 2017 sei es der Bayerischen Staatsregierung gelungen, die Nachhaltigkeit dieser staatlichen Sonderhilfen sicherzustellen, so Brunner weiter.
Und Gibis weiter: „Die Stabilisierungshilfen sind eine Erfolgsgeschichte. Es gibt zahlreiche Beispiele, bei denen eine Kommune durch die Unterstützung des Freistaats ihre finanzielle Handlungsfähigkeit wieder erlangt hat. Natürlich gehört auch der Konsolidierungswille vor Ort dazu. Es freut mich, dass dieses hervorragende Instrument auf dem hohen Vorjahresniveau fortgesetzt wird.“

Im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs werden auf Antrag neben den klassischen Bedarfszuweisungen auch sogenannte Stabilisierungshilfen zur gezielten Unterstützung von konsolidierungswilligen Kommunen gewährt, die sich in einer unverschuldeten finanziellen Notlage befinden.
Damit können außergewöhnliche Belastungen für die Kommunen ausgeglichen werden, die von den Regelzuweisungen des Kommunalen Finanzausgleichs nicht erfasst werden.
Vor allem eine rückläufige Bevölkerungsentwicklung, andauernde Haushaltsschwierigkeiten und besondere Aufgaben- und Ausgabenbelastungen nannte Brunner als Grund für diese Hilfe. Fälle der klassischen Bedarfszuweisungen sind insbesondere Gewerbesteuerausfälle, Naturkatastrophen, Altlasten sowie freiwillige Gemeindezusammenschlüsse, ferner auch Kosten für externe Gutachten zur Haushaltskonsolidierung.

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