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Donnerstag, Mai 2, 2024

Neue Milliarden in Corona-Krise transparent einsetzen

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Oberster Rechnungshof legt Ergänzungsband zum Jahresbericht 2020 vor

20 Milliarden Euro neue Schulden und weitere 20 Milliarden Euro Schulden für den BayernFonds sind eingeplant, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen. Bayern nutzt also die in der Verfassung verankerte Notfallklausel, die Ausnahmen von der Schuldenbremse erlaubt. Das prägt den bayerischen Haushalt voraussichtlich für Jahrzehnte. Umso wichtiger ist nun Transparenz im Haushalt, aber auch, dass die enormen Mittel wirtschaftlich und wirksam eingesetzt werden: zügig und zielgenau, ohne Mitnahmeeffekte, Doppelförderungen und mit ausreichender Vorsorge gegen Betrug. Zur Transparenz tragen auch die Änderungen im Gesetzgebungsverfahren zum BayernFonds- und Finanzagentur-Gesetz (BayFoG) bei. „Der Landtag stellt die zusätzlichen Milliarden im Haushalt jetzt klarer dar, die Übertragung von Kernaufgaben ist gesetzlich enger gefasst, und nötige Prüfungs- und Erhebungsrechte des Rechnungshofs sind gesichert. Das Parlament hat damit die Weichen in Richtung Vertrauen und Klarheit gestellt“, bilanzierte Christoph Hillenbrand, Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH) den Erfolg der Beratenden Äußerung zum BayFoG, als er heute den Ergänzungsband zum ORH-Jahresbericht 2020 vorlegte.

In dieser finanzpolitisch außergewöhnlichen Lage empfiehlt der ORH mehr denn je, die zur Krisenbewältigung erforderlichen Haushaltsmittel effizient einzusetzen und nicht nur über neue Kredite, sondern auch durch Umschichtungen und Einsparungen zu finanzieren. Ferner sollten die bestehenden Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft werden. Dazu gibt der ORH wieder konkrete Hinweise und Empfehlungen.

So hätte der Landtag zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten in Millionenhöhe für aktuelle Schwerpunkte, wenn das Finanzministerium Ausgabereste der Vorjahre nur noch strikt nach den geltenden Vorschriften in den folgenden Haushaltsplan übertragen würde. 2018 beliefen sich die Ausgabereste auf 7,3 Milliarden Euro, also 10,8 % des Gesamtsolls. Seit 2010 haben sie sich nahezu verdoppelt – für den ORH ein Hinweis, dass Haushaltsmittel zumindest früher nicht immer bedarfsgerecht veranschlagt wurden. Er empfiehlt, Ausgabereste – wie in anderen Ländern – künftig zu kategorisieren, ob sie gesetzlich, rechtlich oder sonstig gebunden sind. Das stärkt das Budgetrecht des Landtags, da er über die Verwendung nicht übertragener Mittel im Regelfall neu entscheiden kann (vgl. TNr. 10).
Videokonferenzen sichern gerade bei krisenbedingter Wohnraumarbeit die Handlungsfähigkeit der Staatsverwaltung. Die vorhandenen rund 250 Videokonferenzanlagen müssen umfassend genutzt und in eine übergreifende Kommunikationsstrategie eingebunden werden (vgl. TNr. 12). Auch die Beschaffung von Massenlaborbedarf ist ein Dauergeschäft und kann in Krisensituationen geradezu von strategischer Bedeutung sein. Der ORH stellt an einem Beispiel dar, wie über zentrale Beschaffungsstellen und Rahmenverträge die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit staatlicher Beschaffung verbessert werden kann (vgl. TNr. 22).

Wegen der Corona-Krise hatte der ORH am 31.03.2020 zunächst nur einen knappen Bericht über das Prüfungsergebnis für das Haushaltsjahr 2018 vorgelegt. So sollte trotz der damaligen akuten Herausforderungen eine zeitgerechte Entlastung der Staatsregierung durch den Landtag ermöglicht werden. Mit dem Ergänzungsband legt der ORH nun auch 17 Einzelprüfungsergebnisse vor. Deren Feststellungen und Würdigungen haben den Stand 06.02.2020, beziehen sich also noch auf die Lage vor der Corona-Krise. Der ORH hat bewusst von einer Aktualisierung der Prüfungen abgesehen, um den zuständigen obersten Staatsbehörden eine erneute Anhörung und den damit verbundenen zusätzlichen Aufwand zu ersparen.

Der 148 Seiten umfassende Ergänzungsband zum Jahresbericht 2020 ist ab 30.04.2020, 09:30 Uhr im Internet unter www.orh.bayern.de abrufbar.

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