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Freitag, April 26, 2024

Förderung von öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstellen durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

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Bayerische Staatsregierung setzt mit dem Bayerischen Förderprogramm zum Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur Anreize zum Ausbau von Wasserstofftankstellen in allen Teilen Bayerns

München / Perlesreut. „Ich freue mich über das vom Ministerium aufgelegte Förderprogramm, denn es unterstützt Wasserstoff als Energieträger der Zukunft. Der Aufbau einer Basisinfrastruktur von Wasserstofftankstellen für Nutzfahrzeuge leistet einen wesentlichen Beitrag zur praktischen Umsetzung der Energiewende. Damit können schnell und nachhaltig große Emissions-Einsparpotentiale realisiert und somit bedeutende Teile der Bayerischen Wasserstroffstrategie umgesetzt werden. Denn die theoretische Ankündigung von Potenzialen und der Wille zum Umdenken hilft wenig, erst die Umsetzung selbst bringt uns wirklich voran“, freut sich der Landtagsabgeordnete Manfred Eibl (FW) über die Förderung der öffentlichen Wasserstofftankstellen.

Förderprogramm: Wasserstofftankstellen für Nutzfahrzeuge

Das Bundesverkehrsministerium fördert in einem neuen Förderaufruf den Aufbau öffentlicher Wasserstofftankstellen für Nutzfahrzeuge – bis zu 600 Millionen Euro stehen dafür zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.

Gefördert werden im Rahmen des Förderaufrufs folgende Investitionsgüter:

  1. Öffentlich zugängliche Wasserstofftankstellen zur Betankung von Straßenfahrzeugen
  2. Elektrolyseanlagen zur Erzeugung des Wasserstoffs aus 100 Prozent erneuerbarem Strom für die Betankungsinfrastruktur. Die Kapazität der Wasserstoffproduktion muss dabei auf die zu beliefernde Infrastruktur abgestimmt sein und im Antrag dargestellt werden

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss zum Aufbau der Wasserstofftankstelle. Die Förderquote für eine Wasserstofftankstelle beträgt bis zu 80 Prozent, für den Elektrolyseur als Bestandteil der Betankungsinfrastruktur 45 Prozent (der förderfähigen Ausgaben). Für KMU ist eine Erhöhung der Förderquote bei Elektroyseuren um 10 Prozent oder 20 Prozent möglich, sofern das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann. Der Elektrolyseur kann mit bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben bezuschusst werden.

Antragsverfahren

Förderanträge können bis zum 31. Januar 2022 über das easy-Online-Portal gestellt werden. Hinweise zur Antragstellung, Vorlagen sowie eine Checkliste zur Antragstellung sind auf der Seite des Projektträgers Jülich zu finden.

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