Verein „Haus und Grund Passau e.V.“ informiert über Umgang bei Schimmelbefall im Wohnraum
Bad Griesbach. „Mit Schimmel und Feuchte im Wohnraum haben sowohl Mieter, als auch Wohneigentümer zu tun – wirklich jeder“, beton Klaus Fiedler, Vorsitzender des Vereins „Haus und Grund Passau e.V.“. Aber wie finden diese Spielverderber eigentlich Einzug in die eigenen vier Wände und wie kann ich Schimmelbefall und Feuchtigkeitsproblemen entgegenwirken? Aufklärung und Hilfestellung im Umgang mit dem fiesen Nass haben Experten des Vereins „Haus und Grund Passau e.V.“ im Rahmen eines Vortrags im Pfarrstadl in Karpfham jetzt gegeben. „Unser Anliegen ist es die Interessen der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer zu vertreten und so greifen wir regelmäßig aktuelle Themen auf, und stehen mit Rat und Tat zur Seite“, so Fiedler weiter. Rund 40 interessierte Bürgerinnen und Bürger hatten sich so zum Vortrag der beiden Experten Klaus Kohlpaintner und Anton Eder eingefunden, um sich umfangreich zu informieren. „Unter den Mietparteien gibt es bei Schimmel oft heftige Streitigkeiten, daher ist es interessant mehr zur Rechtslage von einem Experten zu erfahren“, so ein interessierter Zuhörer.
„Lüften und Heizen gehört einfach zusammen!“
„Die schlechte Nachricht gleich zuerst: Schimmelpilz ist überall! Aber unser Körper kommt grundsätzlich damit zurecht“, verdeutlicht Klaus Kohlpaintner als Sachverständiger für Schimmelpilzbewertung gleich eingangs. Diese tragen Namen wie „Aspergillus Flavus“, „Aspergillus niger“, aber auch Trüffel, Hefe und Morcheln zählen zu den Schimmelpilzarten – in Studien geht man sogar von 600.000 bis eine Million verschieden Arten aus. „In Wohnräumen haben wir es allerdings nur mit etwa 200 davon zu tun.“ Nicht alle seien für den Menschen auch gefährlich. Oft sei jedoch eine toxische Wirkung nachgewiesen, die Infektionen und Allergien auslösen kann – „besonders ältere Menschen und Kleinkinder sind gefährdet.“
Laut dem Experten hat jeder Pilz seine ganz eigenen Vorlieben und setzt sich anderweitig fest – eines haben alle gemeinsam: Schimmel ist weder Pflanze noch Tier, und braucht kein Licht um zu überleben. „Meist versteckt er sich hinter Tapeten und anderen für den Menschen zunächst unsichtbaren Stellen. Dort wo die Feuchtigkeit entsteht, wie im Bad oder in der Küche, ist die Gefahr meist am geringsten – schwieriger wird es in den Schlafräumen, da das meist die kühlsten Räume sind.“ Während acht Stunden Schlaf dunste der Mensch so etwa ein Liter Wasser aus. „Aber auch jeder Liter Wasser, den man in die Zimmerpflanze schüttet, schüttet man praktisch direkt in die Wohnung“, verdeutlicht Kohlpaintner weiter. Letztlich produziere ein drei bis vier Personenhaushalt bis zu 15 Liter Wasser am Tag – „und die müssen irgendwie wieder raus!“ Das Stichwort laute in diesem Zusammenhang: Luftaustausch. Dieser sei wesentlich im Umgang mit Feuchtigkeitsproblemen. „Hier reicht kein Fensterkippen, ordentliches Querlüften ist unbedingt notwendig, um ein optimales Verhältnis von Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit herzustellen.“
Einen Grund für zunehmenden Schimmelbefall in Wohngebäuden sieht Kohlpaintner übrigens auch in den staatlichen Vorschriften für die Energieeinsparung, die den Schimmelbefall erst in zweiter Reihe berücksichtigen. So müssen Gebäude heute immer dichter gebaut werden, was sich wiederum negativ auf die entsprechende Entfeuchtung der Räumlichkeiten auswirkt: „Wenn ich heute in einen 40 Jahre alten Altbau neue Fenster setze und an meinem Lüftungsverhalten nichts ändere, dann hab ich nach nur einem Jahr schwarze Leibungen wo ich Jahrzehnte zuvor nie Probleme hatte – das liegt an der plötzlich dichteren Gebäudehülle.“
Ob mangelnder Luftaustausch oder auch ein Wasserschaden – wichtig sei es, den Schimmelpilz entsprechend zu behandeln, um einen weiteren Befall und damit Auswirkungen auf die Bausubstanz einzudämmen.
„Wenn der Schimmel erst mal im Haus ist, wird es besonders hart“
Doch wie sehen eigentlich die rechtlichen Folgen bei Schimmelbefall aus? Gerade Mieter machen Wohneigentümer bei Feuchtigkeitsproblemen und Schimmelbefall oft enormen Druck und drohen mit Mietminderungen oder teils auch einer Kündigung. „Ausschlaggebend ist zunächst die Bauphysik“, weiß der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Anton Eder. Sollte diese für Feuchtigkeitsschäden verantwortlich sein, stehe der Vermieter klar in der Verantwortung. „Anders sieht die Beweislast jedoch aus, wenn falsches Wohnverhalten für den Schimmelbefall schuld ist – dann ist der Mieter in der Aufwands- und Entschädigungspflicht und muss für den Schaden aufkommen. Er bekommt am Ende die Rechnung“, so Eder weiter. Er empfiehlt, sobald sich Feuchtigkeitsmängel bemerkbar machen würden, umgehend zu reagieren – „nur dann kann man den Schaden minimieren.“
Im Anschluss an die kurzweiligen Vorträge haben sich die zahlreichen Besucher des kostenlosen Vortrags noch zu individuellen Schadensproblemen und Rechtsfragen ausgetauscht. „Es war ein sehr interessanter und vor allem hilfreicher Abend“, so eine Zuhörerin.