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Montag, April 29, 2024

Landkreis Deggendorf: Inzidenz weiter über 100 – eingeschränkter Präsenzunterricht möglich

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Kindertagesstätten bleiben weiter geschlossen

Deggendorf. In der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist zum
Schulbetrieb und im Bereich der Kindertagesbetreuung geregelt, dass das zuständige Landratsamt jeweils am Freitag durch amtliche Bekanntmachung die für den betreffenden Landkreis maßgebliche Inzidenzeinstufung nach dem jeweils aktuellen Stand der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts bestimmt.

Die für den Inzidenzbereich maßgebliche Regelung gilt dann für den betreffenden Landkreis jeweils für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.

Die Statistik des Robert-Koch-Instituts weist für den heutigen Tag eine 7-Tage-Inzidenz von 309,7 aus. Die Bekanntgabe dieses Wertes erfolgt heute per Amtsblatt, Medieninformation und Veröffentlichung auf der Website des Landratsamtes Deggendorf.

Da der Wert von 100 überschritten wird, gilt in der Zeit vom 19.04.2021 bis einschließlich 25.04.2021 Folgendes für den Landkreis Deggendorf:

Schulbetrieb

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, findet unter den Voraussetzungen des Abs. 4

a) in der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht und

b) an allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen Distanzunterricht statt;

Die Regelungen zur Notbetreuung bleiben unberührt.

Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, sind die Einrichtungen geschlossen; Regelungen zur Notbetreuung werden vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung erlassen;

Die nächste Entscheidung erfolgt am 23.04.2021.

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