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Freitag, April 19, 2024

Landkreis Deggendorf: Inzidenz weiter über 100

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Kindertagesstätten bleiben geschlossen

Landkreis Deggendorf. In der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist zum Schulbetrieb und im Bereich der Kindertagesbetreuung geregelt, dass das zuständige Landratsamt jeweils am Freitag durch amtliche Bekanntmachung die für den betreffenden Landkreis maßgebliche Inzidenzeinstufung nach dem jeweils aktuellen Stand der Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts bestimmt.

Die für den Inzidenzbereich maßgebliche Regelung gilt dann für den betreffenden Landkreis jeweils für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.

Die Statistik des Robert-Koch-Instituts weist für den heutigen Tag eine 7-Tage-Inzidenz von 171,6 aus. Die Bekanntgabe dieses Wertes erfolgt heute per Amtsblatt, Medieninformation und Veröffentlichung auf der Webseite des Landratsamtes Deggendorf.

Da der Wert von 100 überschritten wird, gilt in der Zeit vom 29. März 2021 bis einschließlich 4. April 2021 folgendes für den Landkreis Deggendorf:

Schulbetrieb (wegen Ferien keine Relevanz)

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, findet

a) in Abschlussklassen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht und

b) an allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen Distanzunterricht statt;

Die Regelungen nur Notbetreuung bleiben unberührt.

Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, sind die Einrichtungen geschlossen; Regelungen zur Notbetreuung werden vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung erlassen;

Die nächste Entscheidung erfolgt am 2. April 2021.

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