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Samstag, April 20, 2024

Corona-Mehrkosten führen in neue Haushaltsdimensionen

Lesestoff

Haushaltsausschuss spürt Fällen aus früheren ORH-Berichten nach

Mit Mehrausgaben von insgesamt 342Milliarden Euro für die Bewältigung der Corona-Pandemie planen bisher Bund und Länder; Bayern rechnet mit bis zu 40 Milliarden Euro zusätzlichen staatlichen Ausgaben und 37,5 Milliarden Euro für Bürgschaften und Garantien. Allein der Freistaat stemmt damit fast 50 Prozent der Corona-Hilfen auf Landesebene, bei den Garantien seien es sogar über 90 Prozent. Diese Zahlen stellte Christoph Hillenbrand, Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH), anlässlich der heutigen Haushaltsausschusssitzung des Bayerischen Landtags vor; sie beruhen auf einer Umfrage bei den Rechnungshöfen des Bundes und der Länder zum Stand 14.05.2020. Die neue Dimension macht dabei das rechnerische Verhältnis der Ausgaben pro Einwohner deutlich: Bayern plane pro Einwohner mit Mehrausgaben von über 3.000 Euro, die Mehrzahl der anderen Länder nur mit weniger als 500 Euro pro Einwohner. Dieses enorme Finanzvolumen, über das die Staatsregierung verfüge, gelte es nun sinnvoll und wirksam einzusetzen; dem werde der ORH -im Interesse auch der Steuerzahler- prüfend nachgehen, so Hillenbrand. Die Ergebnisse der Umfrage bei den Rechnungshöfen des Bundes und der Länder zum Thema „Corona-Schutzschirme“ finden Sie hier.

Der ORH empfiehlt, bei Überlegungen für weitere Hilfen auch die Erkenntnisse zu berücksichtigen, die er bei der Prüfung des Konjunkturpakets II ab 2009 gewonnen und den Ressorts mitgeteilt habe. Der ORH hat nicht nur die Einhaltung der Vorgaben des Bundes, sondern das Förderverfahren insgesamt sowie die Durchführung einzelner Maßnahmen unter Berücksichtigung der Fördervorschriften aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz, der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern und den landesspezifischen Vorschriften geprüft. Damals habe es einen großen Zeitdruck gegeben, der dazu führte, dass Förderungen in aller Regel nur aufgrund von Plausibilitätsprüfungen und oft ohne oder nur anhand lückenhafter Bedarfsanalysen erfolgten. Fehlende Begriffsdefinitionen in den Förderregelungen hätten seinerzeit zu Rechtsunsicherheit und uneinheitlichem Vorgehen geführt. Ob die Maßnahmen wirtschaftlich waren und der größtmögliche Nutzen erreicht wurde, ließ sich dann aber häufig nicht nachweisen. So seien etwa Mittel für Baumaßnahmen wegen der unabdingbar vorgeschalteten Planungsphasen zu einem erheblichen Teil erst während der schon wieder angelaufenen konjunkturellen Erholung abgerufen worden. Welchen Anteil daran die Investitionen des Konjunkturpakets II hatten bzw. wie hoch die konjunkturelle Wirksamkeit der Maßnahmen war, ließ sich vom ORH damals nicht feststellen. „Damit die aktuellen Hilfsprogramme zur Bewältigung der Corona- Krise die von uns allen gewünschte Wirkung haben, sollten diese Erfahrungen beherzigt werden“, sagte der ORH-Präsident.

Themenschwerpunkt der Sitzung des Haushaltsausschusses des Bayerischen Landtags waren die 37 offenen Fälle aus früheren ORH-Berichten, von denen einer sogar bis in das Jahr 2004 zurückreicht:

Ein Zwischenergebnis legte das Kultusministerium dem Haushaltsausschuss zur Umsetzung des IuK-Einsatzes in der Schulverwaltung vor. Der Haushaltsausschuss zeigte sich damit aber nicht zufrieden. Das IT-Verfahren „Amtliche Schuldaten / Amtliche Schulverwaltung“ (ASD/ASV) ist ein Kooperationsprojekt mit dem Land Baden- Württemberg. Trotz einer Projektlaufzeit von nun über 16 Jahren wurden wichtigste Ziele noch immer nicht erreicht und z.T. sogar aufgegeben. Außerdem wurden die veranschlagten Kosten um ein Vielfaches überschritten. Bis Ende 2017 kostete das Projekt anstelle der vorgesehenen 11,3 Millionen Euro schon rund 90 Millionen Euro. Der Haushaltsausschuss hält es für äußerst zweifelhaft, ob das bisher Erreichte die hohen Kosten rechtfertigt und forderte nun endlich konkrete Angaben zum Zeitplan, den Gesamtkosten und insbesondere zur Wirtschaftlichkeit des Projekts. Diesen Projektplan müsse das Kultusministerium, trotz Corona-bedingter Engpässe, zwingend bis 30.11.2020 vorlegen. (ORH-Bericht 2004 TNr. 24: IuK-Einsatz in der Schulverwaltung)

In der Kürze liegt nicht immer die Würze; dies musste der Haushaltsausschuss feststellen angesichts der äußerst knappen Stellungnahme des Bauministeriums zur Fortschreibung des Schienennahverkehrsplans. Dieses teilte lediglich mit, ein Entwurf des Schienennahverkehrsplans 2019 bis 2021 läge vor und solle zeitnah im Ministerrat behandelt werden. Die Stellungnahme des Bauministeriums enthält weder einen Hinweis darauf, ob der Schienennahverkehrsplan alle zwei Jahre fortgeschrieben wird noch ob die infrastrukturbedingten Verspätungen systematisch analysiert wurden. Die Parlamentarier kritisierten dieses Versäumnis deutlich und forderten die Staatsregierung auf, dies endlich nachzuholen. (ORH-Bericht 2019 TNr.34: Fortschreibung des Schienennahverkehrsplans)

Mit insgesamt 37 Fällen beschäftigte sich der Haushaltsausschuss. Dabei ging es darum, wie die Staatsregierung die Beschlüsse des Landtags umgesetzt hat, die dieser zu einzelnen Prüfungsergebnissen des ORH gefasst hatte. Bei 14 Fällen sieht der Haushaltsausschuss noch Handlungsbedarf. Bei 23 Fällen kam er dagegen zum Ergebnis, dass seine früheren Beschlüsse nun im Wesentlichen umgesetzt wurden.

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