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Freitag, Mai 3, 2024

Zahl der Wohngeldempfänger weiterhin stark rückläufig

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Gegenüber dem Vorjahr sank zum 31.12.2015 die Zahl der reinen Wohngeldhaushalte in Bayern um knapp 19 Prozent auf 35 872. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, erhielten – wie in den Vorjahren – die meisten Empfänger einen Mietzuschuss (94 Prozent oder 33 556 Haushalte), 2 316 Haushalte oder sechs Prozent bekamen Leistungen in Form von Lastenzuschuss. Ende 2015 erhielten außerdem 3 088 wohngeldrechtliche Teilhaushalte Wohngeld. Laut § 1 Wohngeldgesetz (WoGG) dient das Wohngeld der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird als Zuschuss zur Miete im Rahmen von Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für eigenen und selbstgenutzten Wohnraum gewährt.
Zum Jahresende 2015 gab es in Bayern insgesamt 35 872 reine Wohngeldhaushalte – das heißt, alle zum Haushalt zählenden Personen waren wohngeldberechtigt. Gegenüber 2014 mit 44 210 Wohngeldhaushalten zeigt sich somit ein Rückgang von knapp 19 Prozent.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, waren 33 556 Haushalte – und damit die überwiegende Zahl – Empfänger von Mietzuschuss. Gegenüber 2014 mit 41 357 Empfängern bedeutet das einen Rückgang von ebenfalls knapp 19 Prozent. Einen Lastenzuschuss erhielten 2 316 Haushalte – gegenüber 2014 mit 2 853 Empfängern – auch ein Minus von fast 19 Prozent.
Der durchschnittliche Wohngeldanspruch für Wohngeldempfänger reiner Wohngeldhaushalte belief sich insgesamt auf 113 Euro. Dabei erhielten Empfänger eines Mietzuschusses
durchschnittlich 111 Euro und Empfänger eines Lastenzuschusses durchschnittlich 139 Euro. Daneben wurden an 3 088 Haushalte Leistungen gezahlt, in denen nicht alle Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt waren. In diesen wohngeldrechtlichen Teilhaushalten leben Personen, die keinen Anspruch auf Wohngeld haben, und Personen, denen Leistungen im Rahmen von Wohngeld zustehen. Gegenüber 4 171 Empfängern Ende 2014 war hier ein Rückgang von 26 Prozent zu verzeichnen.

Seit der letzten Anpassung im Jahre 2009 ist die Zahl der Wohngeldempfänger von Jahr zu Jahr gesunken. Mit dem neuen Wohngeldgesetz zum 01. Januar 2016 werden die Tabellenwerte des Wohngeldes angepasst und die Miethöchstbeträge angehoben, so dass zukünftig wieder von einer höheren Zahl an Wohngeldempfängern auszugehen ist.

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