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Mittwoch, April 24, 2024

Vogelgrippe: Landratsamt schreibt Stallpflicht im ganzen Landkreis vor

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Die Veterinärbehörde am Landratsamt hat angeordnet, dass Haus- und Nutzgeflügel nun der Stallpflicht unterliegt. Grund hierfür ist, dass das Bayerische Umwelt- und Verbraucherschutzministerium eine bayernweite Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet hat. Diese war durch Funde toter Vögel ausgelöst worden, bei denen Influenzaviren nachgewiesen worden waren.

Nach der Allgemeinverfügung müssen alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die im Landkreis Freyung-Grafenau Geflügel halten, ihre Tiere “aufstallen“. Diese sogenannte “Aufstallung“ erfolgt in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzuung bestehen muss.
Die Allgemeinverfügung gilt so lange, bis eine Gefährdung von Haus- und Nutzungsgeflügelbeständen durch infizierte Wildvögel ausgeschlossen werden kann. Sie ist im Amtsblattt Nr. 12 vom 18.11.2016 veröffentlicht.

Neben dieser Stallpflicht gelten ab 21.11.2016 für alle Geflügelhalter bestimmte Verhaltensregeln, die das Einschleppen der Vogelgrippe in den eigenen Tierbestand verhindern sollen:

Der Tierhalter eines Bestandes bis einschließlich 1.000 Stück Geflügel hat sicherzustellen, dass

  1. die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren gesichert sind,
  2. die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden und dass die Personen die Schutz- und Einwegkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standort des Geflügels unverzüglich ablegen,
  3. Schutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert und Einwegkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt wird,
  4. eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird.

Die Nachweise von Vogelgrippe betreffen bisher nur Infektionen an Wildvögeln. Die überwiegende Zahl an Funden von an “Vogelgrippe“ erkrankten Tieren wurde an den großen Zugvögelrastplätzen entdeckt. Hierbei handelt es sich um große Gewässer (Bodensee, Mecklenburgische Seenplatte, Ostsee). Im Landkreis Freyung-Grafenau befinden sich keine dieser Zugvögelrastplätze. Erfahrungsgemäß dürfen die allermeistern verendeten Wildvögel im Landkreis aufgrund anderer Ursachen gestorben sein. Aus fachlicher Sicht ist daher die Einsendung offensichtlich verunfallter Vögel (z.B. Verkehrsunfall, Flug gegen eine Fensterscheibe) zur Untersuchung derzeit nicht notwendig. Falls erforderlich, müssen natürlich allgemeine Hygienemaßnahmen bei der Bergung und Handhabuung der Tiere (Verwendung von Einmalhandschuhen, Verwendung von geeigneten Transportmaterialien) beachtet werden.

Von Lebensmitteln (Fleisch und Eiern), welche von Geflügel gewonnen werden, gehen bei ordnungsgemäßem , hygienischem Umgang keine Gefahr aus. Der allgemeine Grundsatz, dass Geflügelfleisch nur gut durchgegart gegessen werden sollte, gilt ohnehin. Auch das Durcherhitzen von Eiern tötet den Erreger ab.
Da eine vorbeugende Impfung von Geflügel gegen den Erreger der Aviären Influenza nicht möglich ist, besteht die einzige Möglichkeit, Hausgeflügelbestände zu schützen, in vorbeugenden Hygienemaßnahmen.

Die Geflügelhalter weist das Veterinäramt darauf hin, dass nach § 2 der Geflügelpestverordnung für jeden Geflügelbestand ein Bestandsverzeichnis zu führen ist. Außerdem sind ausreichend Ställe und Versorguungseinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Zu beachten ist, dass sich durch die Aufstallung eine für das Geflügel ungewohnte Situation ergibt. Daher ist ausrseichend Platz zur Verfügung zu stellen. Die Geflügelhaltung soll durch zusätzliche Sitzstangen, Beschäftigungsmaterial und Rückzugsmöglichkeiten optimiert werden. Ausreichendes Einstreumaterial soll zur Verfügung stehen, welches vor Wildvögeln geschützt gelagert werden kann.
Ziel der Schutzmaßnahmen ist, die Seuche zu vermeiden und die Erkrankung in einem frühen Stadiuum gezielt bekämpfen zu können. Dazu müssen alle Geflügelhaltungen beim Veterinäramt bekannt sein.

Wer also bisher seinen Geflügelbestand noch nicht angezeigt hat, muss diesen umgehend beim Landratsamt Freyung-Grafenau, Veterinäramt, Kreuzstraße 4, 94078 Freyung (E-Mail: vetamt@lra.landkreis-frg.de) melden. In der schriftlichen Melduung genügt es, Name und Anschrift des Halters, Art uund durchschnittliche Anzahl des Geflügels sowie Nutzungsart (z.B. Mast, Zucht) und Standort der Tiere anzugeben. Neben Hühnern, Enten, Puten und Gänsen, sind auch Tauben, Fasane, Rebhühner und Wachteln anzugeben.

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