21.1 C
Hutthurm
Donnerstag, Mai 2, 2024

Verfahrensabläufe und Möglichkeiten der Verkehrsüberwachung

Lesestoff

Richterinnen und Richter am Amtsgericht werden seitens der Bayerischen Polizei informiert

Freyung. Auch die Bayerische Polizei stellt sich den Herausforderungen der stetig zunehmenden Digitalisierung. Diesem Umstand Rechnung tragend, wurde vom Polizeiverwaltungsamt in Zusammenarbeit mit dem PP Mittelfranken und dem  BLKA München ein modernes System in Form einer App auf dienstlichen Smartphones der bayerischen Polizei zur schnellen und effizienten Aufnahme und Abarbeitung von Ordnungswidrigkeiten entwickelt. Dieses wird permanent evaluiert und weiterentwickelt. Die Beamtinnen und Beamten der Bayerischen Polizei nutzen dieses System mittlerweile flächendeckend seit Dezember des letzten Jahres. Das neue System muss daher auch für in einem möglichen Verfahren beteiligte Stellen der Justiz bekannt sein. Daher wurde Vertretern des hiesigen Amtsgerichts dieses neue wie auch  weitere bereits im Polizeialltag integrierte Systeme im Rahmen einer Informationsveranstaltung bei der Polizeiinspektion in Freyung vorgestellt.

Die genaue Anwendungsweise und Funktion der sogenannten mOwi-App erläuterte Herr PHK Jörg Hiltl vom Polizeiverwaltungsamt in Straubing den Anwesenden in Form eines PowerPoint Vortrages. Die spezielle App für das Verfahren ermöglicht den Beamten eine „schnelle und präzise“ Aufnahme und Erfassung von (Verkehrs-)Ordnungswidrigkeiten – so Hiltl. Es sind aktuell bereits knapp 4000 erfassbare Tatbestände darin synchronisiert. Bei Feststellung eines ahndungsfähigen Verstoßes können somit neben dem bekannten „Strafzettel“ auch digitale Ahndungen erfolgen. Stattdessen findet bei Verwendung der mOwi-App der Bürger nunmehr einen wetterfesten Beleg mit QR-Code am Fahrzeug, welcher als Bürgerbenachrichtigung fungiert. Um den Verkehrsverstoß beweissicher festzuhalten, bietet die App den Beamten auch die Möglichkeit vor Ort digitale Bilder zu fertigen, was Unklarheiten im Nachgang vermeidet.

„mOwi“ und das Bürgerinfoportal

PHK Hiltl führte in der Folge aus, dass sobald ein Verkehrsverstoß vom ausstellenden Beamten komplett erfasst wurde, der Bürger mittels des bei der Beanstandung angehefteten QR-Codes unmittelbar danach die Möglichkeit hat sich,  durch Einscannen desselben am eigenen Smartphone, die ausgesprochene Beanstandung online anzusehen. Hierzu muss lediglich die auf der Bürgerbenachrichtigung aufgedruckte Login-Nummer sowie das vermerkte Kennzeichen im Bürgerinfoportal eingegeben werden und man sieht den Grund der Beanstandung. Etwaige Unklarheiten oder Fragen zum Verstoß können somit schnell aufgeklärt werden. Sollte dann ein Verstoß im Verwarnungsbereich (maximale Höhe 55 €) vorliegen, so kann dieser auch unmittelbar online beglichen werden. Eine entsprechende Zahlungsoption wird hier umgehend angeboten. Natürlich können daneben trotzdem weiterhin vorausgefüllte Überweisungsträger genutzt werden, welche man zu Hause downloaden und ausdrucken kann. Sieht der Tatbestand ein höheres Bußgeld vor, so wird dem Bürger ein Bußgeldbescheid per Post zugesandt.

Für den Fall, dass der Bürger dennoch Fragen zum festgestellten Verstoß hat, besteht neben der Nutzung des Infoportals natürlich auch weiterhin die Möglichkeit sich mit einer Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen, um Aufklärung zum Sachverhalt zu bekommen. So ist sichergestellt, dass auch Personen, die keinen oder nur eingeschränkten Zugang zum Internet bzw. mangelnde Kenntnis zur Nutzung von Onlinefunktionen haben, umfassend Auskunft von der Polizei erhalten.

(v.l.) PHK Martin Resch und POK Christian Moosbauer, beide PI Freyung, PHK Sebastian Kern mit den Angestellten Regina Drechsler und Thomas Pommer von der VPI Passau, Richterin Kathrin Laube mit den Angestellten Ulrike Völtl und Sabine Eberl vom Amtsgericht Freyung (Foto: PI Freyung)

Nach der Vorstellung der mOWi App standen Ausführungen zur technischen Verkehrsüberwachung in Theorie und Praxis auf dem Plan. Dazu erklärte PHK Sebastian Kern, Leiter der Zentralen Bildauswertestelle des Polizeipräsidiums Niederbayern und Angehöriger der VPI Passau, den Vertretern des Amtsgerichts Freyung ausführlich Details zu Vorschriften, eingesetzter Technik, Auswertekriterien sowie den Verfahrensablauf der Messvorgänge, welche im Nachgang im Rahmen einer Radarmessung in Aktion nochmal vorgeführt wurden. Laut PHK Kern gilt bei der Bayerischen Polizei der Grundsatz „Qualität statt Quantität“. Festgestellte Verstöße werden grundsätzlich nur zur Verfolgung freigegeben, wenn diese nach mehrfacher Prüfung als „gerichtsfest“ eingestuft wurden.

Danach wurde durch die Hauptverantwortlichen des Verkehrsbereichs bei der Polizeiinspektion Freyung, PHK Resch und POK Moosbauer, der Einsatz der Lasermesspistole und eines Spektivs vorgeführt. Allen Teilnehmer/innen wurde die Möglichkeit gegeben, sich von den eingesetzten Geräten und deren Möglichkeiten selbst ein Bild zu machen. Insbesondere die Einhaltung der erforderlichen Vorgaben zur Bedienung der Geräte und deren Auswertungsvoraussetzungen überzeugten die Anwesenden.

Zum Abschluss der mehrstündigen Infoveranstaltung erklärte man beispielhaft noch eine weitere polizeiliche Verkehrsüberwachungstätigkeit und zwar Kontrollen im Hinblick auf die unzulässige Verwenden von Mobiltelefonen bzw. anderer elektronischer Geräte während der Fahrt. Die Klarheit der Ausführungen des polizeilichen Handelns zur Überwachung traf auch hier auf Zustimmung seitens der Vertreter des Amtsgerichts. Insbesondere der hier ebenfalls praktizierte Grundsatz „Klasse statt Masse“ überzeugte. „Es geht den Polizeibeamtinnen und Beamten nicht darum, möglichst viele Verstöße zur Ahndung zu bringen, es werden lediglich unzweifelhafte Feststellungen der Beamtinnen und Beamten bei Benutzung elektronischer Geräte angezeigt“, so POK Christian Moosbauer auf Frage einer anwesenden Richterin. „Niemand dichtet sich da etwas nur mal so zusammen“, so Moosbauer weiter. Dass diese Aussage nicht immer die Zustimmung der beanstandeten Person findet, wisse man seitens der Polizei. Für diesen Fall besteht richtigerweise aber immer die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung. Wie diese letztlich ausfällt, entscheidet sich dann am hiesigen Amtsgericht.

- Werbung-

More articles

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

- Anzeige -

Letzte Beiträge