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Freitag, April 19, 2024

Schlüsselzuweisungen für 2017 insgesamt angestiegen

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Mehr Geld für die Stadt Passau und die Kommunen im Landkreis Passau

München/Passau. Seit heute Vormittag liegen den Landtagsabgeordneten Dr. Gerhard Waschler und Walter Taubeneder die genauen Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2017 vor.

So werden die Rekordschlüsselzuweisungen des vergangenen Jahres auch 2017 noch einmal übertroffen. “Die Schlüsselzuweisungen sind die größte und wichtigste Einzelleistung im kommunalen Finanzausgleich“, so MdL Walter Taubeneder. Sie seien für jede Kommune von großer Bedeutung, da sie neben den jeweiligen Steuereinnahmen für Finanzkraft stünden – “Jeder Cent ist hier wichtig“, so die Abgeordneten.

So fließen im kommenden Jahr 98.081.568 Euro an Schlüsselzuweisungen in den gesamten Landkreis und die Stadt Passau. Davon erhalten der Landkreis selbst 31.761.748 Euro und die kreisangehörigen Gemeinden im Landkreis Passau zusammen 49.047.080 Euro. Die Stadt Passau ist mit einer Förderung in Höhe von 12.272.740 Euro bedacht. “Die Zuweisungen, zum Beispiel für die Stadt Passau, sind wesentlich höher als ursprünglich prognostiziert. Im Haushaltsplan der Stadt waren knapp 900.000 Euro weniger vorgesehen, als mit den gestrigen Entscheidungen im Landtag nun erzielt worden sind“, so MdL Waschler, der sich auch in seiner Funktion als Mitglied im städtischen Finanzausschuss über die Zuweisungen freut.

Insgesamt steigen die Schlüsselzuweisungen im kommenden Jahr bayernweit um über vier Prozent auf rund 3,37 Milliarden Euro. Die Kommunen in Niederbayern erhalten 2017 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 412 Millionen Euro, dies ist eine Steigerung um über 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. “Es zeigt sich erneut, dass kein anderes Bundesland so gut wirtschaftet wie Bayern“, so die Abgeordneten. Vor allem Gemeinden mit einer schwachen Steuerkraft können ihre allgemeinen Verwaltungshaushalte damit nachhaltig stärken.

Die Schlüsselzuweisungen sind die wichtigste staatliche Zahlung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. Dabei können die Gemeinden und Landkreise frei über die Verwendung der Schlüsselzuweisungen entscheiden.

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